Bund und Kanton sind gehalten, aufgrund der gesetzgeberischen Tätigkeiten von Europarat und Europäischer Union ihr Datenschutzrecht anzupassen. Ein zentraler Punkt der vorgeschlagenen Anpassungen betrifft die gestärkte Stellung des Datenschutzbeauftragten, der neu Verfügungs- und Budgetbefugnisse erhalten soll.Der Vernehmlassungsentwurf sieht weiter vor, dass künftig die Finanzierung der Aufsichtsstelle im Bereich des Datenschutzes neu von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen wird, um damit das Ressourcenproblem zu entschärfen. Insgesamt sollen mit der Vorlage verschiedene Bestimmungen des geltenden Gesetzes ergänzt und präzisiert werden. Aktualisiert werden unter anderem die Geltung des Gesetzes, die Kategorie der besonders schützenswerten Personendaten, die Verantwortlichkeit der öffentlichen Organe bei der Datenbearbeitung und ihre Informations- und Auskunftspflichten. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen dazu sind online verfügbar, das Verfahren dauert bis zum 4. Mai 2018.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]