Das Bildungs- und Kulturdepartement hat die Pensenschlüssel der Schuldienste überprüft. Auslöser war ein Postulat, welches der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärte und diese Überprüfung verlangte. Aufgrund der Ergebnisse schlägt das Bildungs- und Kulturdepartement vor, die Verordnung über die Schuldienste (SRL 408) anzupassen. Der Änderungsentwurf geht heute in die Vernehmlassung, diese dauert bis am 1. Juni 2026.
Die Zahl der Lernenden mit psychischen Problemen und Verhaltensschwierigkeiten nimmt überproportional zu und bedingt mehr zeitliche Ressourcen für die Schuldienste. Dies hat die im Herbst 2025 von der Dienststelle Volksschulbildung durchgeführte Überprüfung der Pensenschlüssel bestätigt. Deshalb sollen die Mindestvorgaben für die Pensen der Schulpsychologinnen und -psychologen als auch der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erhöht werden.
Eine Vollzeitstelle beim Schulpsychologischen Dienst soll ab dem 1. Januar 2027 nur noch für 1’120 statt wie bisher für 1’600 Lernende zuständig sein. 2030 sollen die Pensen ein weiteres Mal überprüft werden. Aufgrund der Massnahmen im Rahmen von «Schulen für alle» sollten im Bereich Verhalten mittelfristig die Abklärungen abnehmen. Für die Schulsozialarbeit ist eine Erhöhung der Pensen-Mindestvorgabe geplant. Pro Vollzeitstelle sollen künftig 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen.
Die neuen Mindestvorgaben würden ab 2027 zu jährlichen Mehrkosten von rund 4,1 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden führen, wovon der Kanton die Hälfte via Standardkosten übernimmt.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

