Die Mobilität ist ein zentraler Standortfaktor für den Kanton Luzern. In den kommenden Jahren stehen grosse Investitionen an. Um diese langfristig zu sichern und zu stabilisieren, hat die Regierung eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert vom 24. September 2025 bis zum 16. Januar 2026.
Die Bevölkerung im Kanton Luzern wächst. Die Wirtschaft entwickelt sich insgesamt erfreulich. Die Erreichbarkeit ist ein wichtiger Pfeiler der Standortattraktivität. Daher soll die Mobilitätsinfrastruktur so effizient wie möglich genutzt, gut unterhalten, erneuert und – wo erforderlich – auch ausgebaut werden können. Für die nächsten Jahre besteht grosser Investitionsbedarf, der nicht mehr allein mit der geltenden Regelung zur Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen und der insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt werden kann. Die Finanzierungslücke beträgt kumuliert bis 2031 bis gegen 90 Millionen Franken. Die Regierung schlägt deshalb eine Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur vor. Das ist essentiell, denn die Strassen sind die zentrale Infrastruktur für alle Mobilitätsformen – sowohl für Velo, Auto, Bus, LKW oder für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Ziel ist es, die Finanzierung langfristig zu sichern und zu stabilisieren. Das erfordert eine Anpassung des heutigen Finanzierungsschlüssels.
Ab 2028 sollen vor diesem Hintergrund die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln erhöht werden, um die Finanzierung des öV-Angebots auch mit der Änderung des Finanzierungsschlüssels sicherzustellen, das Defizit im Bereich Strasseninfastruktur zu decken und gleichzeitig die nötigen Investitionen in die Weiterentwicklung der Infrastruktur tätigen zu können. Dadurch können die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) grösstenteils für die Strasseninfrastruktur eingesetzt werden, ohne dass Mittel für die öV-Finanzierung fehlen. Konkret schlägt die Regierung eine Anpassung des Verteilschlüssels zur zweckgebundenen Verwendung der Verkehrssteuern und der LSVA auf neu 90 statt 65 Prozent für die Strassenaufwendungen und auf neu 10 statt 35 Prozent für die öV-Aufwendungen vor.
Neuer Verteilschlüssel sichert Stabilität
Mit dieser Anpassung des Verteilschlüssels kann der in den nächsten Jahren erwartete durchschnittliche Mehrbedarf bei der Strassenfinanzierung gedeckt werden. Damit sorgt die Anpassung für Stabilität. Darüber hinaus sollen Aufwandspitzen, wie sie sich beispielsweise aus den Agglomerationsprogrammen oder zur Projektierung und Realisierung von Grossprojekten ergeben, ergänzend durch die Bereitstellung zusätzlicher Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln soweit möglich gedeckt und ausgewiesen werden. Gleiches gilt auch für den öV-Anteil, dessen Reduktion an den zweckgebundenen Einnahmen vollumfänglich durch zusätzliche allgemeine Staatsmittel kompensiert wird. Dies ist im aktuellen AFP 2026–2029 bereits vorgesehen. So wird sichergestellt, dass im öV keine Leistungen reduziert, sondern im Gegenteil bereits ab 2027 Erhöhungen beim Kantonsbeitrag an den Verkehrsverbund Luzern möglich sind.
Vernehmlassung vom 24. September 2025 bis 16. Januar 2026
Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage für die Vernehmlassung freigegeben. Diese wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt und dauert vom 24. September 2025 bis am 16. Januar 2026. Nach Abschluss der Vernehmlassung und deren Auswertung wird der Regierungsrat die Botschaft zu den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zuhanden des Kantonsrats verabschieden.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen