Verordnungsanpassung bei Talentklassen und bei Maturitätsschule für Erwachsene

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern führt an den Kantonsschulen Alpenquai Luzern und Schüpfheim / Gymnasium Plus Talentklassen für Lernende mit einer besonderen sportlichen, musischen oder sprachlichen Begabung. Die Kantonsschulen bieten so Jugendlichen die Möglichkeit, ihr ausgewiesenes Talent mit ihrer schulischen Ausbildung ideal zu kombinieren. Mit der Anpassung der Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung hat der Regierungsrat für diese Förderangebote eine verbindliche Grundlage geschaffen.

Weiter hat er das Mindestalter für den Besuch der Maturitätsschule für Erwachsene (MSE) auf das vollendete 18. Altersjahr gesenkt. Damit können Personen, die einen gymnasialen Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg anstreben, ungewollte Zwischenjahre vermeiden. Schliesslich hat der Regierungsrat das Aufnahmeverfahren in den Passerellen-Lehrgang der MSE an die gestiegenen Schülerzahlen angepasst. Neu wird statt einem persönlichen Vorgespräch neben dem Vorliegen einer Fach- oder Berufsmaturität der Besuch einer Informationsveranstaltung vorausgesetzt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]