Verordnungspaket des BUWD geht in die Vernehmlassung

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel die fortschreitende Digitalisierung, die Änderung von übergeordneten Rechtsnormen, aber auch politische Vorgaben des Kantonsrats bedingen regelmässig Anpassungen von kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) sind mittlerweile umsetzungsreif und sollen deshalb mit einem Verordnungspaket behandelt werden. Bereits jetzt ist klar, dass weitere Verordnungspakete – auch zur Umsetzung verschiedener politischer Aufträge – folgen werden mit Themen, die aktuell noch nicht zur Umsetzung bereit sind und zu denen noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen. Das vorliegende Paket umfasst neben der Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung (PBV) die Teilrevisionen der Strassenverordnung (StrV), der Wasserbauverordnung (WBV), der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV), der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in der Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine. Der Regierungsrat hat das Verordnungspaket für die Vernehmlassung freigegeben. Diese dauert vom 1. Juli bis 15. Oktober 2024 und wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]