Der Regierungsrat hat den angepassten Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Schulen von Unterschächen und Spiringen genehmigt. Dieser wurde bereits von den jeweils zuständigen Gemeindeversammlungen genehmigt.
Der Vertrag umfasst ein paar wenige Änderungen im Vergleich zum bisher geltenden Vertrag: Die Unterstellung der Rechnungsführerin oder des Rechnungsführers wechselt vom Schulrat Schächental zu den Delegierten der Schulen Schächental; die Delegiertenversammlung der Schulen Schächental erhält für die Führung der Schulen Schächental (mit einigen Ausnahmen) alle Befugnisse, die ohne Zusammenarbeitsvertrag den Gemeindeversammlungen von Spiringen und Unterschächen zustehen würden; die Kostenaufteilung beim Personalaufwand für die Lehrerschaft zwischen Kreisschule und den Primarschulen wird vereinfacht und die Gemeinderäte von Spiringen und Unterschächen erhalten die Kompetenz, bei geänderten Rahmenbedingungen die Grundentschädigung für die Schulräte anpassen zu können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]