Das Luzerner Stimmvolk stimmt am 23. September über die Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr ab». Der Regierungsrat und der Kantonsrat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die aktuelle Aufgabenteilung und das bisherige Finanzierungsmodell im öV-Bereich haben sich bewährt. Die Annahme der Initiative würde zu erheblichen Mehrausgaben führen.
Am 14. November 2016 reichte das überparteiliche Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» die Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» ein. Diese verlangt, dass das Angebot und die Investitionen für den öffentlichen Verkehr über einen neuen staatlichen Fonds finanziert werden. Gemäss Initiativtext soll der Fonds jährlich mit mindestens 60 Millionen Franken geäufnet werden. Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die Mobilität zunehme und nur mit einem zuverlässigen und starken öffentlichen Verkehr gewährleistet werden könne. Mit der Schaffung eines Fonds würde der öffentliche Verkehr eine kontinuierliche Finanzierung erhalten. Diese wäre weniger abhängig von kurzfristigen politischen Entscheiden.
Der Kantonsrat hat die Initiative mit 84 gegen 22 Stimmen klar abgelehnt und ist damit dem Antrag des Regierungsrates gefolgt. Die Luzerner Stimmberechtigten befinden am 23. September 2018 an der Urne darüber.
Bewährte Aufgabenteilung und Finanzierung
Das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr hält fest, wie der öffentliche Verkehr im Kanton Luzern organisiert ist und finanziert wird. Dem Verkehrsverbund Luzern obliegt die Planung und Festsetzung des Verkehrsangebotes in Übereinstimmung mit dem öV-Bericht. Bei der öV-Infrastruktur ist der Kanton Luzern, das jeweilige Transportunternehmen oder die Standortgemeinde federführend. Dabei besteht die Möglichkeit, für öV-Infrastrukturprojekte reservierte Mittel auf das nächste Budgetjahr zu übertragen.
Im Weiteren hat der Verkehrsverbund Luzern aufgrund seiner rechtlichen Eigenständigkeit schon heute die Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Mittel für das öV-Angebot in sein Eigenkapital zu überführen und höhere Ausgaben in anderen Jahren durch die Reserven im Eigenkapital auszugleichen. «Der öffentliche Verkehr profitiert bereits heute dank der Eigenständigkeit des Verkehrsverbundes von einer kontinuierlichen Finanzierung», sagt Regierungspräsident Robert Küng. «Eine Fonds-Lösung dagegen würde wegen der umfassenden Zweckbindung der Mittel zu einer starren ÖV-Finanzierung führen.»
Die aktuelle Aufgabenteilung sowie das bisherige Finanzierungsmodell haben sich seit der Einführung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr bewährt und bieten bereits den nötigen Spielraum, um die geforderte Planungssicherheit zu gewährleisten. Die intensive Investitionstätigkeit des Kantons Luzern in den öffentlichen Verkehr in den letzten Jahren zeugt davon. So wurde am Seetalplatz ein vollständig neues Verkehrsregime unter Bevorzugung des Busverkehrs entworfen; der Agglomerationsverkehr wird auf neue Busknoten in den Subzentren Luzern Nord (Emmenbrücke), Luzern Ost (Ebikon) und Luzern Süd (Horw) ausgerichtet; auf den stark nachgefragten Strecken wurden Fahrplanverdichtungen und Angebotserweiterungen realisiert.
Fonds führt zu Mehrkosten für Kanton und Gemeinden
Die Einrichtung eines Fonds mit jährlichen Fondseinlagen würde zwar noch konsequenter ermöglichen, die erforderlichen Mittel für das öV-Angebot und die öV-Infrastruktur zu verstetigen und die von der Initiative geforderte Zweckbindung zu erreichen. Die Mehrkosten, die bei Annahme der Initiative im öV-Bereich entstünden, müssten aber durch Leistungsreduktionen in anderen Aufgabenbereichen eingespart werden. Dies würde zu einer Privilegierung des öffentlichen Verkehrs gegenüber anderen Staatsaufgaben wie Gesundheit, Bildung oder öffentlicher Sicherheit führen. Eine Einschränkung des Handlungsspielraums von Parlament und Regierung als Folge der Initiative würde also die sozialverträgliche Wiederherstellung eines ausgeglichenen Staatshaushalts stark gefährden.
Hinzu kommt, dass mit der in der Initiative geforderten jährlichen Mindesteinlage von 60 Millionen Franken – verglichen mit den tatsächlichen Ausgaben der letzten fünf Jahre – theoretisch zu viele Mittel zugunsten des öffentlichen Verkehrs in den Fonds überführt würden. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons lehnen der Kantonsrat und der Regierungsrat eine solche zu grosse Alimentierung des Fonds ab. Bei Beibehaltung der heutigen Regelung hätten überdies auch die Gemeinden den gleichen zusätzlichen Betrag von 60 Millionen Franken in den Fonds einzuzahlen. Eine solche finanzielle Mehrbelastung ist weder für den Kanton mit Blick auf die anderen staatlichen Aufgaben noch für die Gemeinden verantwortbar. Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» deshalb ab.
Anhang
Volksbotschaft zur Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr»
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 20. August 2018
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Leistungsfähige Verkehrssysteme
• Ausgeglichener Finanzhaushalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]