Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft»: Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen Ablehnung der Initiativen und Annahme des Gegenvorschlags

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Am 29. November stimmt das Luzerner Stimmvolk über die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» auf Verfassungs- und Gesetzesebene ab. Diese verlangen, dass die Qualität in der Raumplanung gesteigert und der Schutz der Landschaft und des Kulturlandes gestärkt werden. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiativen, da sie sich negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft auswirken. Der Regierungsrat und der Kantonsrat haben die teilweise berechtigten Anliegen jedoch aufgenommen und unterbreiten einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative.

Das überparteiliche Initiativkomitee will mit der Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Dabei sollen der Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche verstärkt und die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschärft werden. Weiter will die Initiative die Kompensation von Fruchtfolgeflächen einschränken und den Landschaftsraum besser erhalten und aufwerten.

Regierungsrat und Kantonsrat lehnen beide Initiativen ab.

Verfassungsinitiative ohne Gegenvorschlag
Die Verfassungsinitiative bringt keinen Zusatznutzen, da die mit der Initiative verfolgten Ziele mit dem geltenden Planungs- und Baugesetz bereits erreicht werden können. Die geforderten Anliegen sind im übergeordneten Recht des Bundes und auch im kantonalen Gesetzesrecht ausnahmslos enthalten. Dazu kommt, dass es sich bei der Luzerner Kantonsverfassung nicht um eine «Vollverfassung» mit inhaltlichen Regelungen zu den verschiedenen Politikbereichen handelt, weshalb eine Bestimmung zur Raumplanung fehl am Platz wäre. Aus dieser grundsätzlichen Haltung lehnen der Regierungsrat und der Kantonsrat die Verfassungsinitiative ab und verzichten auf einen Gegenvorschlag.

Gesetzesinitiative mit Gegenvorschlag
Eine Annahme der Gesetzesinitiative würde zu einer einseitigen und somit übermässigen Gewichtung des Bodenschutzes führen, dadurch eine differenzierte Raumplanung erschweren und im Endeffekt eine massvolle Entwicklung gefährden. «So könnte Land, das als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt, nicht mehr bebaut werden, obwohl es sich in der Bauzone befindet, was faktisch einem Bauverbot auf diesen eingezonten Flächen gleichkommt. Auch der Bau von Schulen wäre nur erschwert möglich, da dafür meist Fruchtfolgeflächen beansprucht werden, die faktisch nur noch durch Auszonung kompensiert werden können. Dasselbe gilt für Landwirtschaftsbetriebe, die einen modernen Viehstall bauen oder für Gewerbebetriebe, die sich an ihrem Betriebsstandort vergrössern wollen», erklärt Regierungsrat Fabian Peter.

Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Gesetzesinitiative ab, da sie für den Kanton Luzern, seine Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft äusserst nachteilig ist. «Regierungs- und Kantonsrat anerkennen jedoch die Anliegen der Initianten grösstenteils und haben daher einen Gegenvorschlag erstellt», sagt Fabian Peter. «Mit diesem werden die Anliegen der Initianten grösstenteils aufgenommen und gleichzeitig die nachteiligen Auswirkungen der Initiative vermieden.»

Der Gegenvorschlag hat folgende Ziele:

  • Bewahrung der Vereinbarkeit des kantonalen Rechts mit Bundesrecht

 

  • Gewährleistung der Umsetzung des Kantonalen Richtplans und der inneren Verdichtung

 

  • Erhaltung des raumplanerischen Spielraums

 

  • Aufstellung klarer Regelungen für das Bauen und die Nutzung von Flächen ausserhalb von Bauzonen

 

  • Bessere Verankerung des Schutzes von Boden und Fruchtfolgeflächen im Gesetz

 

  • Sicherstellung eines praxistauglichen Vollzugs

Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen Annahme Gegenvorschlag und Ablehnung Initiativen
Der Gegenvorschlag berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen dem Stimmvolk die Ablehnung der beiden Initiativen sowie die Annahme des Gegenvorschlags. Bei der Stichfrage empfehlen Regierungsrat und Kantonsrat, den Gegenvorschlag zu bevorzugen.


Fruchtfolgeflächen (FFF):
Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignetes, ackerfähiges Kulturland. Sie sind Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Gebiete und erfüllen klar definierte Kriterien punkto Bodenbeschaffenheit und klimatischer Verhältnisse. Weitere Informationen unter https://fruchtfolgeflaechen.lu.ch

Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN):
Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) ist die Gesamtheit aller Ackerflächen, Wiesen und Weiden eines landwirtschaftlichen Betriebes. LN können innerhalb und ausserhalb der Bauzone liegen.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Lebensqualität

 

  • Luzern steht für Innovation

 

  • Luzern steht für Zusammenhalt

 

  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 2. November 2020
Volksbotschaft
Faktenblatt
Glossar
Erklär-Video: Volksinitiativen „Luzerner Kulturlandschaft“[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]