Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat ab 29. Oktober 2020 neue landesweit geltende Massnahmen beschlossen. Für die Schutzvorkehrungen in der Volksschule sind weiterhin die Kantone zuständig. Für die Urner Volksschule bleibt das kantonale Schutzkonzept unverändert in Kraft, während für die beiden Kantonsschulen neu die volle Maskentragepflicht gilt.
Am Mittwoch, 28. Oktober 2020, hat der Bundesrat weitere schweizweit ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, geltende Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen. Demnach gilt für die Schulen ab der Sekundarstufe II neu eine Maskenpflicht. Davon betroffen sind im Kanton Uri das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri und die Kantonale Mittelschule Uri. Beide Schulen hatten die Maskentragepflicht schon in den vergangenen Wochen stufenweise den besonderen Bedingungen angepasst beziehungsweise ausgeweitet.
Für die obligatorische Schule (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) hat der Bundesrat keine weiteren Vorgaben gemacht; hier gilt nach wie vor die Zuständigkeit der Kantone. Aufgrund einer aktuellen Beurteilung erfordert die Lage in Uri keine Verschärfung des bisher geltenden Regimes. Somit bleibt das Schutzkonzept für die obligatorischen Schulen in Uri vorerst unverändert, was bedeutet: In der Volksschule ist die Maskenpflicht in den Schulhäusern weiterhin auf die erwachsenen Personen beschränkt. In Situationen, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder andere Schutzvorkehrungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) vorhanden sind, dürfen Lehrpersonen die Maske indes abnehmen. Oberstes Ziel bleibt weiterhin, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen vor einer Ansteckung in der Schule zu schützen und so auch einen neuerlichen Wechsel in den Fernunterricht vermeiden zu können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]