Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Kantonsrates stimmt der Revision des Jagdgesetzes mit grosser Mehrheit zu. Sie schlägt aber Änderungen vor: Jagdpachtzins und Jagdpassgebühren sollen je hälftig auf den Kanton und die Gemeinden verteilt werden. Ausserdem soll der kantonale Anteil bei der Wildschadenentschädigung erhöht werden.
Die RUEK stimmt der Totalrevision des kantonalen Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel grossmehrheitlich zu. Die Kommission beurteilt die Notwendigkeit der Revision als ausgewiesen. Die veränderten Verhältnisse in Bezug auf das Rot- und Schwarzwild bzw. die Grossraubtiere sowie die Anpassungen auf Bundesebene machen eine Revision nötig. Die RUEK hält das Gesetz, das dem Kantonsrat mit Botschaft B 95 unterbreitet wird, für jagdfreundlich ausgestaltet. Der Volks- und Jägerbezug wird von der Kommission ausdrücklich begrüsst. Ebenfalls positiv beurteilt wird die Beibehaltung der freiheitlichen Regelung und der Autonomie. Die RUEK ist überzeugt, dass die Zielsetzung mit der Vorlage gut erreicht wird und weitgehend ausgewogene Vorschläge unterbreitet werden, die alle Interessen berücksichtigen. Die Gemeinden haben dabei eine wichtige Funktion, was zur subsidiären Grundhaltung passt.
Pachtzins soll hälftig geteilt werden
Bei der Verteilung der Jagdpachtzins und der Jagdpassgebühren beantragt die RUEK eine hälftige Teilung zwischen Kanton und Gemeinden: Die Gemeinden bleiben auch nach neuem Jagdrecht Ansprechpartner. Eine hälftige Teilung entspreche der Verteilung der Aufgaben besser. Gegenüber der aktuellen Aufteilung von zwei Dritteln für die Gemeinden zu einem Drittel für den Kanton sei diese moderatere Anpassung insgesamt zweckmässig. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates soll der Jagdpachtzins neu zu zwei Dritteln an den Kanton fallen.
Keine Mehrheit fand ein Antrag, den Einsatz bleihaltiger Munition zu verbieten. Gegenwärtig laufen auf Bundesebene entsprechende Bemühungen, die abgewartet werden sollen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Ergänzung, wonach die Jagdgesellschaften bei der Bekämpfung invasiver Pflanzenarten eingespannt werden sollten. Schliesslich scheiterte auch ein Antrag, der die Aufteilung der Wildschadenentschädigung anders regeln wollte. Die Kommission beantragt jedoch, dass der Kanton alle Kosten übernimmt, die 35 Prozent des Jagdpachtzinses übersteigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Jagdgesellschaft ihre jagdlichen Verpflichtungen zur Bestandesregulierung nachweislich erfüllt hat.
Soweit Gegenrecht besteht, kann der Regierungsrat künftig für Jagdausübungsberechtigte aus Revieren, die an den Kanton Luzern angrenzen, die Jagdpassgebühren erlassen. Damit wird eine aktuell unbefriedigende Situation verbessert. Ausserdem soll die Flexibilität bei der Wahl von Revierkommissionen vergrössert werden.
Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Oktobersession 2017 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]