Vorschläge der Gerichte zum Präsidium Luzerner Kantonsgericht liegen vor

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Luzern (ots) – Dr. Andreas Korner (CVP) und Dr. Marius Wiegandt (SVP) sollen Präsident beziehungsweise Vizepräsident des neuen Kantonsgerichtes des Kantons Luzern werden. So lauten die Vorschläge des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes im Hinblick auf die erste Amtsdauer des Kantonsgerichtes ab 1. Juni 2013. Das Präsidium wird durch den Kantonsrat voraussichtlich in der kommenden Märzsession gewählt.

Die Wahlvorschläge der obersten kantonalen Gerichte für das künftige Präsidium des neuen Kantonsgerichtes für die erste Amtsdauer ab 1. Juni 2013 liegen vor. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung vom Mittwoch dieser Woche die entsprechende Mitteilung von Obergericht und Verwaltungsgericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Demnnach werden als Präsident des Kantonsgerichts der heutige Präsident des Verwaltungsgerichtes, Dr. iur. Andreas Korner, CVP, und als Vizepräsident des Kantonsgerichtes der heutige Präsident des Obergerichtes, Dr. iur. Marius Wiegandt, SVP, vorgeschlagen. Die Vorschläge der Gerichte werden dem Kantonsrat voraussichtlich an der Märzsession 2013 zur Wahl vorgelegt.

Das Recht der Gerichte, der Geschäftsleitung zuhanden des Kantonsrates einen Wahlvorschlag für das Präsidium des Kantonsgerichts vorzulegen, wurde vom Kantonsrat im Mai 2012 im Rahmen des Gesetzes über die Schaffung des Kantonsgerichtes beschlossen. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Juni 2013 in Kraft. Dabei handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Gemäss Verfassung wählt der Kantonsrat das Präsidium des Kantonsgerichtes für zwei Jahre (§ 44 Abs. 1e KV).

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Über Leonard Wüst

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