Wahlvorschläge für 2023 können jetzt eingereicht werden

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Luzerner Staatskanzlei

Der Eingabeschluss für Wahlvorschläge für die kommenden Kantons- und Regierungsratswahlen ist Montag, 23. Januar 2023, 12.00 Uhr. Die Wahlanordnung für die kantonalen Wahlen wurde am Samstag im Kantonsblatt publiziert.

Am 2. April 2023 finden die Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates im Kanton Luzern statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Montag, 23. Januar 2023, 12.00 Uhr bei der Abteilung Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Bundesplatz 14, 6002 Luzern einzureichen. Die Wahlvorschläge des Wahlkreises Luzern-Stadt sind bei der Stadtschreiberin einzureichen.

Wahlvorschläge müssen mit den Originalunterschriften der Kandidierende sowie der Unterzeichnenden des Wahlvorschlags versehen sein. Interessierte können sich für den Bezug der Wahlvorschlagsformulare bei der Abteilung Gemeinden melden.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Wahlanordnung, die im Kantonsblatt vom 12. November 2022 veröffentlicht worden ist.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]