WAK lehnt Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Die Kommission Wirtschaft und Abgaben lehnt die Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» grossmehrheitlich ab. Sie ist der Meinung, dass weiterhin der Kantonsrat die gesamte Verantwortung für gesunde Finanzen tragen soll. Auf die Erarbeitung eines Gegenvorschlags wird verzichtet.

Mit der Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» will die SVP des Kantons Luzern erreichen, dass für jede Steuererhöhung zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt und so eine zusätzliche Hürde für Mehrausgaben geschaffen wird. Nach Prüfung des Anliegens empfiehlt die vorberatende Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Sie folgt damit der Argumentation in der Botschaft (B 26) des Regierungsrates. Die Kompetenz des Kantonsrates, das Budget und somit die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung mittels Steuerfuss jährlich festzulegen, würde durch die Annahme der Initiative deutlich erschwert. Die heutige verfassungsmässige Kompetenzaufteilung bezüglich der Festlegung des Budgets und der Genehmigung der dafür benötigen Mittel hat sich nach Ansicht der Mehrheit der Kommission bewährt. Zudem ist es bereits heute möglich, für Steuererhöhungen ab 1,6 Einheiten ein Referendum zu lancieren. Bei einer Annahme der Initiative wäre eine zielführende Diskussion über die Leistungen und Aufgaben des Kantons oder die Ausrichtung der Finanzpolitik kaum mehr möglich.

Die Mehrheit der WAK will daher, dass weiterhin der Kantonsrat die gesamte Verantwortung für gesunde Finanzen tragen soll. Die Möglichkeit, von der Regierung einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen, hat die Kommission nach eingehender Diskussion abgelehnt. Der Kantonsrat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Märzsession 2016.[content_block id=29782 slug=ena-banner]