Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der Vorlage zur Neuregelung des Schatzungswesens im Kanton Luzern einstimmig zu. Das geltende Schatzungsgesetz soll aufgehoben werden. Die neuen Grundlagen für die Schatzung von Grundstücken und Gebäuden sollen ins Steuergesetz integriert werden. Bis spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Regierung dem Kantonsrat einen Wirkungsbericht über die Revision des Schatzungswesens vorlegen.
Im Rahmen der Organisationsentwicklung 17 (OE 17) hat der Regierungsrat der Dienststelle Steuern den Auftrag erteilt, die seit Jahren diskutierte Forderung nach einer Vereinfachung des Schatzungswesens zu prüfen. Die Botschaft B 158 zur Vereinfachung des Schatzungswesens sieht vor, dass sich die steuerliche Schatzung für den Gebäudeteil auf die Daten der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) und für den Landwert auf branchenübliche Marktdaten abstützt. Dadurch entsteht ein jährliches Kostensparpotenzial von rund acht bis zehn Personaleinheiten oder 1,5 Millionen Franken. Eine Musterrechnung mit einer repräsentativen Auswahl von rund 17’700 Grundstücken hat gezeigt, dass die Umsetzung der neuen Schatzungsmethode steuerneutral ist – also insgesamt weder zu Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen noch zu Ertragsausfällen beim Kanton führt. Die Landwerte sollen neu parzellenscharf im GIS-Portal veröffentlicht werden, damit sich die Eigentümerschaft selbst Kenntnis über die Landwerte verschaffen kann.
Wirkungsbericht wird im Gesetz festgeschrieben
Die Vereinfachung des Schatzungswesens, vor allem die damit verbundene Abschaffung des noch geltenden Schatzungsgesetzes, war in der Kommission unbestritten. Die Kommission stellt jedoch den Antrag, dass spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung, welche auf den 1. Januar 2021 vorgesehen ist, ein Wirkungsbericht erstellt wird. Dieser soll dem Kantonsrat vor allem über die steuerneutrale Umsetzung des Schatzungswesens Bericht erstatten. Zudem verlangt die WAK eine ausgewogene Zusammensetzung des Fachgremiums, das alle fünf Jahre die zu verwendenden Parameter (Landwerte, Entwertungsfaktoren, Mietwertansätze, Kapitalisierungszinssätze u.a.m.) prüft. Konkret soll auch die Kompetenz für die Beurteilung von gewerblichen Liegenschaften im Fachgremium vertreten sein.
Die Kommission beantragt dem Kantonsrat die Zustimmung zur Abschaffung des Schatzungsgesetzes und zur Integration der neuen Bestimmungen im Steuergesetz. Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 158 voraussichtlich in der Juni-Session 2019.
Die Kommission hat zudem in zweiter Lesung die Steuergesetzrevision 2020 behandelt. Sie empfiehlt dem Kantonsrat die Zustimmung der in der 1. Lesung angepassten Botschaft.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]