Mit dem revidierten Wasserbaugesetz (B 125 vom 17. April 2018) wurden die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden im Jahr 2020 neu aufgeteilt. Damit verbunden war eine finanzielle Mehrbelastung des Kantons und entsprechende Entlastung der Gemeinden.
Diese wurde für den Zeitraum bis 2033 anhand von Planzahlen errechnet und in den Globalbilanzen der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) berücksichtigt. Der Wirkungsbericht zur AFR18 zeigte auf, dass die angenommene Verschiebung der finanziellen Belastung zu Ungunsten des Kantons im Bereich Wasserbau Stand heute überschätzt wurde. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat mit einem Dekret, die Grundlage für Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden im Umfang von jährlich 3,78 Millionen Franken im Zeitraum von 2025 bis 2028 zu schaffen und die entsprechende Ausgabe von insgesamt 15,12 Millionen Franken zu bewilligen. Auch in den Folgejahren sollen die in die AFR18 eingerechneten Planzahlen bis 2033 mit den kommenden Ist-Werten verglichen werden. Basierend darauf werden allenfalls neue Ausgleichszahlungen mittels weiterer Dekrete im Vierjahresrhythmus festgelegt. Ziel dieses Ausgleichsmechanismus ist es, dass am Ende weder die eine noch die andere Staatsebene bevor- respektive benachteiligt wird.