Weggis: Teilrevision der Ortsplanung zur Erneuerung der Seilbahn nach Rigi Kaltbad genehmigt

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

An der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Zentrum dieser Revision steht die Ausscheidung einer überlagernden Zone «Seilbahnkorridor» für die zu erneuernde Luftseilbahn Weggis – Rigi Kaltbad. Zusätzlich wurde die Umzonung des Areals der Bergstation von der Kernzone Rigi Kaltbad in die Kur- und Hotelzone beschlossen. Mit diesen Änderungen verknüpft sind Anpassungen im Bau- und Zonenreglement (BZR). Gegen den Beschluss wurden vier Verwaltungsbeschwerden eingereicht, die der Regierungsrat abgewiesen hat. Die Änderung der Nutzungsplanung legt den Korridor fest, in dem die für die Seilbahn benötigten Bauten und Anlagen zulässig sind. Der Seilbahntyp und die genaue Lage von Stützen und weiteren Anlageteilen werden nicht im Nutzungsplanverfahren, sondern im parallel bereits laufenden Plangenehmigungsverfahren des Bundes bestimmt. Dort wird eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen, die auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Weggis genehmigt. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]