Weiterbildungsveranstaltung des Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern (GSV LU)

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WeiterbildungGSVLU19.04.2016

WeiterbildungGSVLU19.04.2016

Am 19. April 2016 führte der Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern (GSV LU) für seine Aktivmitglieder sowie für Interessierte der Nachbarskantone Nidwalden, Schwyz und Zug eine Weiterbildungsveranstaltung durch. Rund 60 Personen folgten der Einladung ins Campus Seminarzentrum, Sursee. Inhaltlich widmete sich die Veranstaltung dem Thema „Stiftungsrecht und Stiftungsaufsicht“.

Dem Gemeinwesen obliegt die Aufsicht über die kommunalen Stiftungen. Die generelle Aufgabe der Stiftungsaufsicht ist, dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird. Widerrechtliche Handlungen der Stiftungsorgane hat sie zu verhindern resp. aufzuheben. Die Stiftungsaufsicht prüft die Organisation der Stiftung, die Vermögensverwendung, die Anlage des Stiftungsvermögens nach den Grundsätzen einer soliden Kapitalanlage, die Übereinstimmung der vom Stiftungsrat erlassenen Statuten und Reglemente mit der Urkunde und der Gesetzgebung sowie die Gesuche von Stiftungen um Befreiung von der Pflicht der Bezeichnung einer Revisionsstelle. Weiter behandelt die kommunale Aufsicht Anzeigen und Aufsichtsbeschwerden bezüglich ihr unterstellter Stiftungen und unterbreitet der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) mit einem Antrag Gesuche betreffend Änderungen der Organisation und des Zweckes sowie Aufhebung einer Stiftung.

Dr. iur. Markus Lustenberger, Geschäftsleiter der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, und seine Mitarbeitenden, Petra Meier Marbacher und Katrin Wigger, MLaw Rechtsanwältinnen und jur. Mitarbeiterinnen, sowie Hansueli Halter, dipl. Wirtschaftsprüfer und Leiter Bereich Revision, haben die Aufgaben der ZBSA, das Stiftungsrecht, die generellen Aufgaben der Gemeinde bei der Stiftungsaufsicht, die Vorgehensweise bei Änderungs- und Aufhebungsanträgen von Stiftungen sowie die Stiftungsrechnungsabnahme erläutert. Im Vorfeld haben die Teilnehmenden Fragen rund um das Thema Stiftungsrecht und Stiftungsaufsicht einreichen können. Diese wurden durch die ReferentInnen anlässlich der Veranstaltung beantwortet. Durch die sympathischen Wesensarten der ReferentInnen, den Beispielen aus der Praxis und den interessanten Fragen seitens der Veranstaltungsteilnehmenden ist die eher als trockene bezeichnete Materie sehr interessant übermittelt worden. Den ReferentInnen wird nochmals herzlich für ihre Ausführungen gedankt.

Jeanette Odermatt-Lingg
Vorstandsmitglied GSV LU[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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