Wirkungsberichte zur Aufgaben- und Finanzreform 18 und zum Luzerner Finanzausgleich: Arbeiten werden Ende 2023 abgeschlossen

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Luzerner Staatskanzlei

Kanton und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten in einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation gemeinsam Grundlagen zu den Wirkungsberichten zur Aufgaben- und Finanzreform 18 sowie zum Luzerner Finanzausgleich erarbeitet. Im Rahmen der Arbeiten hat sich nun gezeigt, dass aktuell keine ausreichend stabile Grundlage für einen Abschluss der Evaluationsarbeiten besteht. Insbesondere Übergangseffekte, bisher noch fehlende Datengrundlagen und verschiedene laufende Gerichtsverfahren verhindern bei wichtigen Themen der Evaluation ein Fazit.
Die aus Kantons- und Gemeindevertreterinnen und -vertretern zusammengesetzte Projektsteuerung hat daher vorgeschlagen, die Wirkungsberichte Ende 2023 abzuschliessen. Geplant war die Fertigstellung Ende des laufenden Jahres. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen.
Der Regierungsrat wird die Wirkungsberichte im November 2023 zuhanden des Kantonsrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsrat ist für Anfang 2024 geplant und erfolgt daher ein Jahr später als vorgesehen. Die Projektorganisation wird mit zusätzlichen Informationen und Daten die Erreichung und Wirkung der in der Aufgaben- und Finanzreform 18 formulierten Ziele überprüfen und das Monitoring der vergangenen Wirkungsberichte zum Luzerner Finanzausgleich weiterführen. Wo angebracht sollen zudem Korrekturmassnahmen ausgearbeitet werden. Die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden im Projekt wird weitergeführt.
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