In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenend-Fahrverbot. Das
Verbot gilt heuer vom Samstag, 2. Mai bis Sonntag, 27. September 2020. Die neuen
verlängerten Ladenschlusszeiten am Samstag haben Einfluss auf den Beginn des
Wochenend-Fahrverbots. Mit Inkrafttreten der neuen Verkehrsanordnung gilt das
Fahrverbot jeweils ab 17.30 Uhr, bis anhin 17.00 Uhr.
Aufgrund des angepassten Ladenschlussgesetzes und mit den damit verbundenen
verlängerten Schliessungszeiten u.a. am Samstag gilt das zeitlich befristete Fahrverbot für
Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder neu jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis
Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis
und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen). Die neue Verkehrsanordnung
tritt in Kraft, sobald die neuen Signale aufgestellt sind. Dies dürfte ungefähr Mitte Mai der Fall
sein.
Parallel zum Zeitfenster des Wochenend-Fahrverbots gilt auf den Parkplätzen in der Ober-,
Unterstadt und Rathausplatz wieder ein generelles Parkverbot für alle. Somit dürfen auch
Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während
dieser Zeitspanne nicht nutzen.
Die ausgestellten Fahrberechtigungen für das Wochenend-Fahrverbot (Spezialbewilligungen)
sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]