In den Sommermonaten gibt es in der Altstadt Sursee an den Wochenenden ein
zeitlich befristetes Fahrverbot. Das Verbot gilt vom Samstag, 6. Mai 2023 bis Sonntag,
1. Oktober 2023.
Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils
von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind
Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im
Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des
Wochenend–Fahrverbots vom Samstag, 6. Mai 2023, bis Sonntag, 1. Oktober 2023, ein
generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der
Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.
Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Parkbewilligungen «Altstadt»
(Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.
Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und
müssen nicht erneuert werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]