Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation wird im kantonalen Richtplan verankert

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans beschlossen. Damit wird das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation und dessen Massnahmen im kantonalen Richtplan verankert. Dies ist die Voraussetzung für die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton, welche die Finanzierung dieser Massnahmen regelt.

Der kantonale Richtplan setzt verbindliche Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern und wird vom Bundesrat genehmigt. Geringfügige Änderungen kann der Regierungsrat selber vornehmen (§ 14 des Planungs- und Baugesetzes PBG). Dazu zählt auch die Verankerung des Agglomerationsprogramms Luzern der dritten Generation.

Erhöhung der Massnahmen auf Stand «Festsetzung»
Mit der geringfügigen Anpassung des kantonalen Richtplans werden die sogenannten A-Massnahmen des Agglomerationsprogramms der dritten Generation mit Realisierungsbeginn ab 2019 behördenverbindlich auf den Stand «Festsetzung» erhöht. Damit sind die Anforderungen für eine Mitfinanzierung durch den Bund erfüllt. Sobald der Bundesbeschluss zu den Agglomerationsprogrammen der dritten Generation vorliegt, kann die bereits im Entwurf vorliegende Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern unterzeichnet werden.

Öffentliche Auflage ohne Anträge
Die geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans wurde Anfang März 2019 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen keine Anträge zur Richtplanänderung ein. Das Bundesamt für Raumplanung hat im April 2019 zudem einen Vorprüfbericht zur Richtplanänderung verfasst. Die darin enthaltenen Bemerkungen sind in die vorliegende Richtplanänderung eingeflossen.


Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan setzt verbindliche Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern. Er ist vom Bund, vom Kanton, den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden bei allen Planungen und Entscheiden über raumwirksame Tätigkeiten und Vorhaben zu beachten. Er schafft mit seiner Auslegeordnung Transparenz und vermittelt so Stabilität und langfristige Sicherheit, wie sie auch für private Investitionen erforderlich sind.

Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation
In der Agglomeration Luzern leben rund 200’000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt.

Das eidgenössische Parlament hat 2019 in der Juni-Session 58 Millionen Franken für das Luzerner Agglomerationsprogramm der dritten Generation gesprochen. Mehrere Massnahmen wurden dabei zeitlich wieder vorgezogen und es fliessen zusätzliche 4,5 Millionen Franken an Bundesbeiträgen in den Kanton Luzern. Wegen einer ausstehenden Differenz zur Umfahrung Oberburg (BE) konnte der Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Agglomerationsprogramme noch nicht definitiv beschlossen werden. Die Differenzbereinigung findet voraussichtlich in der Septembersession statt.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Wirtschaftsfreundliches Umfeld
• Leistungsfähige Verkehrssysteme
• Perspektiven für die Regionen

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