Anpassungen bei der Finanzierung der Kantonsstrassen und des ÖV

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Neuverteilung der zweckgebundenen Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und den Verkehrssteuern vor. Der Anteil zur Finanzierung der Kantonsstrassen soll um fünf Prozent reduziert werden. Diese Reduktion kann mit Mehrerträgen aus den Verkehrssteuern in wenigen Jahren wieder ausgeglichen werden. Die gleichzeitige Erhöhung des zweckgebundenen Anteils zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs um fünf Prozent führt zu einer Entlastung der allgemeinen Staatskasse um rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr.

Die Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie den Verkehrssteuern werden im Kanton Luzern zweckgebunden für die Finanzierung der Strassen sowie des öffentlichen Verkehrs (öV) eingesetzt. Nach heutiger Regelung fliessen drei Viertel der Einnahmen in den Bau und Unterhalt der Kantons- (65%) und der Gemeindestrassen (10%), ein Viertel kommt dem öV zu Gute. Der Aufgabenbereich öV lässt sich nicht allein durch die Mittel aus den zweckgebundenen Einnahmen finanzieren und wird aktuell zusätzlich mit rund 25 Millionen Franken allgemeinen Staatsmitteln finanziert. Hinzu kommen die zunehmenden Kosten für die Businfrastruktur, insbesondere zur Realisierung von wichtigen Umsteigeknoten.

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Anpassung dieser gesetzlich festgelegten Verteilquoten vor. Der zweckgebundene Anteil aus der LSVA und den Verkehrssteuern für die Kantonsstrassen soll um fünf Prozent reduziert (auf neu 60%) und der zweckgebundene Anteil für den öV gleichzeitig um fünf Prozent (auf neu 30%) erhöht werden. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden unverändert zu 100% für den Strassenbau eingesetzt.

Während die Erträge aus der LSVA in den nächsten Jahren in etwa gleichbleiben, ist bei den Erträgen aus den Verkehrssteuern gemäss Prognosen des Strassenverkehrsamtes weiter mit einem jährlichen Anstieg im Millionenbereich zu rechnen. Dadurch steigen jährlich auch die für den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen zur Verfügung stehenden Mittel. Mit der vorgesehenen Neuverteilung werden diese Mittel mittelfristig plafoniert. Die vorübergehend entstehenden Mindererträge werden mit den Mehrerträgen aus den Verkehrssteuern innert weniger Jahren wieder ausgeglichen.

Mit der gleichzeitigen Erhöhung des zweckgebundenen Anteils zur Finanzierung des öV kann die allgemeine Staatskasse entlastet werden – die Anpassung führt zu Einsparungen in der Erfolgsrechnung von rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr. Denn je mehr zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen, desto weniger allgemeine Staatsmittel müssen zusätzlich für den öV verwendet werden.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Leistungsfähige Verkehrssysteme
• Ausgeglichener Finanzhaushalt

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