Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft mindern – Uri passt Quarantäneregelung an

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Impfen Jetzt unbedingt beachten

Der Kanton Uri passt die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von positiv auf Covid-19 getesteten Personen an. Er vollzieht damit eine Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Der Bund plant, im Zusammenhang mit der Quarantänestrategie eine entsprechende Verordnungsänderung in diesem Sinn vorzunehmen. Mit der Anpassung der Quarantäneregeln sollen die Auswirkungen des Ausfalls von Personen in Quarantäne auf Wirtschaft und Gesellschaft gemindert werden.

Die Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt und neu gezielt auf Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko angewendet. Sie betrifft somit noch diejenigen Personen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in engem Kontakt (Intimpartner) gestanden haben. Kontaktpersonen von ausserhalb des Haushalts müssen nicht mehr zwingend in Quarantäne.

Auch werden Personen von der Quarantäne befreit, wenn sie:

  • ihre letzte Impfdosis (Grundimmunisierung oder Booster) vor weniger als vier Monaten erhalten haben;
  • seit weniger als vier Monaten genesen sind;
  • in Betrieben oder Schulen arbeiten, die an wiederholten Tests teilnehmen. Finden die Tests einmal pro Woche statt, müssen sie ausserhalb der Arbeitszeit in soziale Quarantäne. Finden die Tests zweimal wöchentlich statt, müssen sie auch ausserhalb der Arbeitszeit nicht in Quarantäne;
  • Tätigkeiten ausüben, die für die Gesellschaft von grosser Bedeutung sind und bei der ein akuter Personalmangel herrscht. Sie müssen einen Antrag an den Kantonsarzt (via Mail an kantonsarzt@ur.ch) stellen, der abschliessend entscheidet. Die soziale Quarantäne ist weiterhin einzuhalten;
  • schulpflichtig sind und ein negatives Testergebnis vorliegt.

Allen Kontaktpersonen (auch jenen, die nicht zwingend in Quarantäne müssen) wird empfohlen, sich vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Covid-19-Fall testen zu lassen. Zudem soll bei jedem Kontakt eine Maske getragen werden. Bei schulpflichtigen Personen gelten die Anordnungen der Schule. Generell sind die Kontakte so weit wie möglich einzuschränken (am Arbeitsplatz ungeschützten Kontakt mit anderen Mitarbeitenden vermeiden, insbesondere während der Pausen) und einen Abstand mindestens 1,5 m zum Umfeld einhalten. Ebenso sind öffentliche Orte zu meiden.

Diese Quarantänemassnahmen treten am 3. Januar 2022 in Kraft. Sie gelten nicht rückwirkend für bereits angeordnete Quarantänemassnahmen.

Boosterimpfung in Uri

Allen Personen ab 16 Jahren, deren Genesung oder die zweite Impfdosis länger als vier Monate zurückliegt, wird die Boosterimpfung empfohlen. Im Impfzentrum im Kantonsspital Uri müssen sie sich online unter www.ur.ch/impfen oder telefonisch unter 041 875 50 70 anmelden, um einen Impftermin zu erhalten. Zusätzlich wird die Auffrischimpfung in der Apotheke in Altdorf und in einzelnen Urner Hausarztpraxen angeboten. Bitte nehmen Sie dazu direkt mit der Apotheke oder mit der Hausarztpraxis Kontakt auf.

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Sonderstab Covid-19

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