ESTI: Ein Jahr Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

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eidgenoessisches-starkstrominspektorat-estiFehraltorf (ots) – Seit dem 1. September 2013 ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI zuständig für die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringern aus den EU/EFTA Staaten, die in der Schweiz während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf des Elektroinstallationsgewerbes (Elektriker, Elektro-Kontrolleur, Elektro-Installateur) ausüben wollen. Die Dienstleistungserbringer müssen zuerst eine Meldung über das Online-System des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einreichen. Anschliessend prüft das ESTI deren Berufsqualifikationen nach den Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG. Kommt das ESTI zum Schluss, dass die Berufsqualifikationen ausreichend sind, teilt es dem Dienstleistungserbringer mit, dass er zur Berufsausübung in der Schweiz zugelassen ist. Gleichzeitig erteilt das ESTI dem Dienstleistungserbringer die für die Berufsausübung erforderliche Installationsbewilligung.

Weichen die Berufsqualifikationen wesentlich von den in der Schweiz geltenden Anforderungen zur Ausübung des reglementierten Berufs ab und gefährden die Abweichungen die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit, hat der Dienstleistungserbringer die Möglichkeit, beim ESTI eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Diese Regelung stellt sicher, dass nur Dienstleistungserbringer mit ausreichenden Qualifikationen aus EU/EFTA Staaten in der Schweiz Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen ausführen.

Innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Meldeverfahrens überprüfte das ESTI in rund 80 Fällen die Berufsqualifikationen eines Dienstleistungserbringers aus einem EU Staat. Rund 50 Fälle betrafen Dienstleistungserbringer aus Deutschland. Die übrigen Dienstleistungserbringer stammten – nach Häufigkeit – aus Italien, Österreich, den Niederlanden und Frankreich. Die Berufsqualifikationen wurden vom ESTI mehrheitlich als ausreichend betrachtet. In zehn Fällen verfügte das ESTI eine Eignungsprüfung, die nur in einem einzigen Fall, im Rahmen der Wiederholungsprüfung, bestanden wurde. Fünf Kandidaten verzichteten auf die Absolvierung der Eignungsprüfung und vier Kandidaten bestanden diese nicht.

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Über Leonard Wüst

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