HEV Schweiz: Gebühren vielerorts zu hoch

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Hauseigentümerverband Schweiz

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Zürich (ots) – Am 29. Oktober 2015 hat die eidg. Finanzverwaltung (EFV) den Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2013 vorgestellt. Dieser Indikator wird jährlich erhoben. Der HEV Schweiz ist über die teilweise sehr hohe Finanzierung der Kantone über die Gebühren besorgt.

Grundgedanke der Publikation ist die Untersuchung der problematischen Finanzierung der Verwaltung eher über Gebühren, als über Steuern. Erhöht sich der Anteil der Gebührenfinanzierung bei gleichbleibender Steuerbelastung, liegt eine indirekte Steuererhöhung vor. Um den Grad der Gebührenfinanzierung zu messen, werden die Gebühreneinnahmen den Kosten des entsprechenden Verwaltungszweiges gegenübergestellt. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die entsprechenden Kosten nicht überschreiten darf. Das EFV verwendet dafür die Zahlen der Finanzstatistik, welche eine vergleichbare Grundlage für alle Kantone und Gemeinden bieten.

Brisante Gebühren bei den Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämtern In den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell AR, Appenzell IR, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura verlangen die Strassenverkehrsämter zu hohe Gebühren. Hier überschreiten die Gebühreneinnahmen die entsprechenden Kosten teils deutlich. Anders gesagt, die Fahrzeughalter finanzieren einen Teil des Staates. Richtig wäre es, dass sich der Staat über Steuern finanziert und die Gebühren höchstens so hoch, wie die entsprechenden Kosten des Verwaltungszweiges sind. Schweizweit übertreffen die Einnahmen, die Kosten im Durchschnitt um 116 %. In den genannten Kantonen besteht Handlungsbedarf.

Teils sehr hohe Gebühren

Unter das allgemeine Rechtswesen fallen unter anderen das Betreibungswesen, die Einwohnerkontrolle, das Grundbuchamt, das Konkursamt, Zivilstandsamt etc. In diesen Bereichen weisen die Kantone Glarus, Solothurn, Schaffhausen und Jura Gebühreneinnahmen von über 80 % der Kosten aus. Bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übersteigen die Kantone Bern, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt (in dem die Einnahmen die Kosten sogar um 140 % übersteigen), Basel-Landschaft, Schaffhausen, Aargau, Waadt, Neuenburg und Jura diesen Wert. Für die Abfallentsorgung finanzieren die Kantone Bern, Glarus (131 %), Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell IR und Graubünden über 80 % der Kosten mit Gebühren. In diesen Bereichen besteht für die genannten Kantone durchaus noch Verbesserungspotenzial.

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Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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