HEV Schweiz: Vorbezug des Kapitals aus beruflicher Vorsorge für den Erwerb von Wohneigentum bleibt erhalten

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Hauseigentümerverband Schweiz

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Zürich (ots) – Der Bundesrat will den Kapitalbezug aus der Pensionskasse beschränken. Der Hauseigentümerverband begrüsst, dass der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der Altersvorsorge nicht beschränkt werden soll. Im Sommer 2014 hatte Bundesrat Alain Berset angekündet den Bezug von Kapital aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum zu stoppen. Nun hat er – gestützt auf eine Prüfung der Risiken für den Bezug von Ergänzungsleistungen – eine überarbeitete Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird explizit auf die Beschränkung des Vorbezugs von Kapital aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von Wohneigentum verzichtet, dieser Vorbezug soll erhalten bleiben. Auch die Freibeträge bei selbst bewohnten Liegenschaften sollen bestehen bleiben. Der HEV Schweiz begrüsst die Anpassung des Vorschlages an die Bedürfnisse der Hauseigentümer. Damit bleibt ein Stück der Wahlfreiheit der Versicherten erhalten. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es gerade jungen Familien, sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen, den sie sonst nicht erreichen könnten. Aber auch für ältere Menschen kann der Vorbezug wichtig sein: beispielsweise, wenn es um die Amortisation der Hypothek bei Eintritt ins Rentenalter geht oder um den Kauf einer Eigentumswohnung für das Alter. Missbräuche beim Bezug von Ergänzungsleistungen sollen bekämpft werden. Der Erwerb von Wohneigentum gehört jedoch nicht in diese Kategorie. Wie der Bundesrat zu Recht festhält, ist das Risiko eines Verlustes in diesem Fall äusserst gering. Zudem stellt die Immobilie einen sicheren Gegenwert für das bezogene Kapital dar. Der HEV Schweiz wird die beiden vorgeschlagenen Varianten in der Vernehmlassung eingehend prüfen und dazu Stellung nehmen.

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Über Leonard Wüst

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