Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Regierungsrat genehmigt regionalen Teilrichtplan Wanderwege des regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlusAn der Delegiertenversammlung vom 22. November 2019 beschlossen die Delegierten des regionalen Entwicklungsträgers (RET) LuzernPlus den neuen regionalen Teilrichtplan Wanderwege, bestehend aus einer Karte (1:25’000), Erläuterungen und behördenverbindlichen Massnahmenblättern. Gleichzeitig beschlossen sie die Aufhebung des bisherigen Wanderwegrichtplans der Regionalplanung Luzern aus dem Jahr 1997 und des Wanderwegrichtplans Rigi-Südhang aus dem Jahr 1996. Auslöser für die Überprüfung der regionalen Wanderwegrichtpläne war das Projekt «Qualitätsverbesserung Wanderwegnetz Kanton Luzern». Die RET sind gemäss Koordinationsaufgabe M6-4 des kantonalen Richtplans 2015 verpflichtet, das Wanderwegnetz auf ihrem Gebiet laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan vom 22. November 2019 sowie die Aufhebung des Wanderrichtplans der Regionalplanung Luzern und des Wanderrichtplans Rigi-Südhang genehmigt.

Rothenburg: Teilrevision der Ortsplanung genehmigt

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Ortsplanung in der Gemeinde Rothenburg genehmigt, wie sie an der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 von den Stimmberechtigen beschlossen wurde. Sie umfasst die Festlegung der Gewässerräume, die Sicherung der Siegerprojekte der Wettbewerbe über die Gebiete Lehn und Fläckehof mittels einer Umzonung in entsprechende Wohnzonen mit Gestaltungsplanpflicht sowie die Einzonug der Sonderbauzone Pferdesport im Gebiet Wegscheiden. Die hier teilweise beanspruchte Fruchtfolgefläche wird vollständig kompensiert. Überdies wurde die Grünzone im Gebiet Allmendhus angepasst. Im Bau- und Zonenreglement wurden im Wesentlichen die neudefinierte Grünzone C, die Freihaltezone Gewässerraum sowie die Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht eingeführt. Überdies wurde der Sondernutzungsplan «Überbauungsvorschlag Rechenhus» vom 31. August 1966 (inkl. Änderung vom 24. Juli 1970) gestützt auf § 22 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) aufgehoben.

Kriens und Horw: Hochwasserschutz am Schlimbach bewilligt

Der Bachlauf des Schlimbachs im Abschnitt Durchlass Kreuzstrasse bis Kreisel Wegmatt in der Stadt Kriens und der Gemeinde Horw weist ein Hochwasserschutzdefizit auf und ist sanierungsbedürftig. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Wasserbauprojekt bewilligt. Neben der Reduktion der Hochwassergefährdung und der Sanierung der Uferverbauungen soll auch die Wiederherstellung der natürlichen Funktion des bestehenden, stark verbauten Gewässers sichergestellt werden. Das Projekt umfasst die Vergrösserung des Durchlasses bei der Kreuzstrasse im Speziellen und des Bachbetts generell. Weiter werden die Ufer als freie Böschungen ausgeführt. Die Bachsohle wird mit fischgängigen Schwellen und Sohlenanreicherung gegen Erosion gesichert. Zusätzlich wird eine Fussgängerbrücke neu erstellt und eine bestehende Fussgängerbrücke ersetzt. Auf einem Teilabschnitt wird parallel zum Bach ein neuer Gehweg angelegt. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Franken.

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