Kurzmitteilungen aus dem LuzernerRegierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Vernehmlassung zur Änderung der Besoldungsordnung startet

Die Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste soll angepasst werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnungsänderung freigegeben. Die Anpassung gewährleistet eine konsistente, transparente und funktionsbezogene Umsetzung des Lohnsystems für Lehrpersonen der PH Luzern. Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen. Die Vernehmlassung dauert von 1. März bis 31. Mai 2021.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Hitzkirch: Strassensanierung bei den Einmündungen Unterdorf und Schulhausstrasse im Ortsteil Altwis bewilligt

Die Kantonsstrasse K 16 in der Gemeinde Hirzkirch im Ortsteil Altwis bei den Einmündungen der Gemeindestrassen «Unterdorf» und «Schulhausstrasse» ist sanierungsbedürftig. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonsstrassenprojekt in der Höhe von 320’000 Franken bewilligt. Das Projekt umfasst den Umbau der Einmündungen der beiden Gemeindestrassen in die Kantonsstrasse K 16 in Trottoirüberfahrten sowie die Sanierung des Deckbelags der Fahrbahn. Mit den geplanten Massnahmen werden die Fussgängerlängsführung und die Strassenentwässerung verbessert, die Belagsschäden und Spurrinnen beseitigt mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Regierung genehmigt regionalen Teilrichtplan «Weiler» für die Luzerner Gemeinden des Regionalverbands zofingenregio

Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan «Weiler» für die Luzerner Gemeinden des Regionalverbands zofingenregio genehmigt. Dieser übernimmt für die Luzerner Gemeinden Dagmersellen, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Wikon die Funktion eines Regionalen Entwicklungsträgers (RET). Die Erarbeitung eines regionalen Teilrichtplans «Weiler» durch den RET zofingenregio war nötig, da aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben mehrere übergeordnete Vorschriften für die Weilerzonen in den letzten Jahren geändert wurden. So werden beispielweise die Weilerzonen seit dem 1. Januar 2018 zu den Nichtbauzonen gezählt. Die RET haben den gesetzlichen Auftrag, die bestehenden Kleinsiedlungen zu überprüfen. Weilerzonen dürfen nur noch für Kleinsiedlungen festgelegt werden, die gemischt oder nicht-landwirtschaftlich genutzt werden. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerzonen spürbar eingeschränkt. In einem nächsten Schritt müssen die Gemeinden die Weilerzonen in einer Ortsplanungsrevision an die geänderten kantonalen Vorgaben anpassen und können Weilerzonen nur noch unter deutlich strengeren Vorgaben ausscheiden.

Kanton Luzern begrüsst Digitalisierung der Justiz

In seiner Stellungnahme an den Bund begrüsst der Regierungsrat die Schaffung einer zentralen Plattform, über welche die Verfahren vor den Gerichten inskünftig schweizweit auf elektronischem Weg abgewickelt werden sollen. Die Plattform soll nicht nur bei den eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Zivil- und Strafgerichten sowie der Staatsanwaltschaft, sondern auch in der kantonalen Verwaltungsrechtspflege zum Einsatz gelangen können. Der Regierungsrat verlangt entsprechende Klarstellungen in der Überarbeitung des neuen Bundesgesetzes.

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Stellungnahme

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