Lohngleichheit in der Kantonsverwaltung Uri ist eingehalten

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Kanton Uri

Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Liegt der nicht erklärbare Teil der Lohnabweichung im Toleranzbereich von 5 Prozent, gilt die Lohngleichheit als eingehalten.

Im Auftrag des Regierungsrats hat das Amt für Personal die vom Gleichstellungsgesetz verlangte Lohngleichheitsanalyse im Herbst 2021 vorgenommen. Basis bildete die Lohnsituation im Mai 2021. In die Untersuchung einbezogen wurden die Löhne der angestellten Personen der Kantonsverwaltung, inklusiv der Lehrpersonen der kantonalen Mittelschule und des bwz. Für die Analyse wurde das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau empfohlene Tool Logib verwendet. Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erfolgte durch die Firma perinnova compensation GmbH mit Sitz in Aarau.

Die Kantonsverwaltung hat als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton Uri eine besondere Stellung und Verantwortung. Der Regierungsrat ist sich dessen bewusst und hat bereits im Jahr 2015 auf freiwilliger Basis eine Lohngleichheitsanalyse in Auftrag gegeben. Die Anforderung an die Lohngleichheit von Frau und Mann wurden damals erfüllt.

Laut Bericht der unabhängigen Prüfungsunternehmung beträgt der Unterschied zwischen den Löhnen von Frauen und Männern, der nicht auf Erfahrungsjahre, Alter, berufliche Stellung, betriebliches Anforderungsniveau und Ausbildung zurückzuführen ist, 3,7 Prozent und liegt somit, wie bereits im Jahr 2015, im Toleranzbereich von 5 Prozent. Die Lohngleichheit gilt somit grundsätzlich als gewährleistet. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut über dieses Resultat und ist bestrebt, die Differenzen zwischen den Löhnen von Frauen und Männern weiter zu verringern.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

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