«Luzerner Modell» für ein bedarfsgerechtes Stipendiengesetz

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Luzern (ots) – Der Kanton Luzern soll ein modernes und bedarfsgerechtes Stipendiengesetz erhalten. Dank dem neuen «Luzerner Modell» sollen die Mittel zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen künftig zielgerichteter eingesetzt werden. Zudem sind eine effizientere Gesuchbearbeitung, eine intensivere Beratung und eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen.

«Luzern hat sich in den letzten Jahren zu einem dynamischen Bildungsplatz entwickelt ? es wurde damit höchste Zeit, dass wir auch die individuelle Ausbildungsförderung anpassen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist dazu der richtige Weg», zeigte sich Bildungsdirektor Reto Wyss an der Medienkonferenz zum neuen Gesetz über die Ausbildungsbeiträge überzeugt. Mit dem «Luzerner Modell» sollen die vorhandenen Mittel künftig zielgerichteter zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen eingesetzt werden können.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zwei Botschaften: einerseits das totalrevidierte Stipendiengesetz und andererseits den Antrag zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat).

Effizientere Bearbeitung und verstärkte Beratung

Das im revidierten Stipendiengesetz festgehaltene «Luzerner Modell» sieht einige Neuerungen vor. So wurden die Berechnungsgrundlagen komplett überarbeitet. Zudem sollen zeitgemässe und transparente Formen der Gesuchsbearbeitung den administrativen Aufwand reduzieren. Gesuchsteller können neu ihren allfälligen finanziellen Anspruch online selber abklären. Bildungswillige profitieren auch von einer verstärkten Information und Beratung. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Ausbildungswillige vertieft mit dem jeweiligen Ausbildungsziel und dessen Finanzierung auseinandersetzen. Die Bedarfs- und Beitragsberechnung wendet eine nachvollziehbare Budgetlogik an und orientiert sich an den realen Kosten und den effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Ebenso wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass heute verschieden Bildungswege zum gleichen Abschluss führen können. Deshalb werden künftig alle Bildungswege gleich behandelt. Ob also ein Fachhochschulabsolvent auf dem klassischen Weg über die Berufslehre und Berufsmatura zum Hochschulabschluss gelangt oder via Gymnasium mit Praktikum, soll für die finanzielle Unterstützung keine Rolle mehr spielen.

Finanzierungsmöglichkeiten erweitern

Eine weitere Neuerung betrifft die Finanzierungsmöglichkeiten: so sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Gesuchstellende beim Bezug von privaten Darlehen unterstützt werden, auch wenn sie nicht alle kantonalen Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Diese Möglichkeit ist eine Ergänzung zu den bisherigen Instrumenten der kantonalen Stipendien und Darlehen, die in ihrem Umfang nicht reduziert werden. Mit dem erweiterten Finanzierungskonzept wird der Kanton Luzern «schweizweit Neuland betreten», so Bildungsdirektor Reto Wyss.

Ausbildungsbeiträge gezielter ausrichten

Die Summe der kantonalen Ausbildungsbeiträge erhöht sich gegenüber 2011 um gut eine halbe Million auf 13.7 Millionen Franken ? dies aufgrund der neuen Bedarfsberechnung und der Verstärkung der Darlehen. Die kantonalen Mittel für Stipendien bewegen sich im Rahmen der Vorjahre. Da die Mittel jedoch gezielter nach dem effektiven Bedarf ausgerichtet werden, dürfte das durchschnittliche Stipendium von 5’348 auf 6’700 Franken und das durchschnittliche Darlehen von 2’910 auf 5’400 Franken ansteigen. Konkret bedeutet dies, dass weniger Gesuchstellende berücksichtigt werden, diese aber dann höhere Beiträge erhalten werden. Im interkantonalen Vergleich würde der Kanton seine Position deutlich verbessern.

Im Bereich der Beratung und der zusätzlichen privaten Beteiligung in der Bildungsfinanzierung wird der Kanton Luzern mit dem gemeinnützigen Verein «studienaktie.org» zusammenarbeiten, der individuelle Ausbildungsvorhaben mit Stipendien oder Darlehen von verschiedenen privaten Stiftungen oder Einzelpersonen unterstützt und seinen Sitz in Luzern hat.

Beitritt zum Stipendienkonkordat

Im März 2013 trat auf eidgenössischer Ebene die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, das sogenannte Stipendienkonkordat, in Kraft. Es hat zum Ziel, die sehr unterschiedlichen kantonalen Stipendiensysteme zu harmonisieren. Mit dem neuen Stipendiengesetz erfüllt der Kanton Luzern die Voraussetzungen für einen Beitritt, der gleichzeitig ein wichtiges Signal und ein Bekenntnis zu einem starken Bildungsplatz Luzern sein wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

– Die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen erfolgt nach einem Kaskadenprinzip: Stipendien für einen Grundbedarf zugunsten eines gezielten Kreises, kantonale Darlehen für einen erweiterten Bedarf und einen grösseren Kreis sowie als Ergänzung private Stipendien oder Darlehen mit kantonaler Beteiligung.

– Die Beitragsberechnung richtet sich auch künftig nach dem konkreten Bedarf. Allerdings basiert die Berechnung auf realitätsnäheren Kosten, die sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), an regionalen Mittelwerten der Wohnkosten oder an den kantonalen Richtprämien orientieren.

– Die Elternbeitrags-Tabelle wird durch ein Familienbudget ersetzt. Dabei wird nicht mehr auf das steuerbare, sondern das effektive Einkommen und Vermögen abgestützt, dies in Analogie zum Prämienverbilligungsgesetz. Die dadurch höheren Elternbeiträge werden durch Freibeträge abgefedert.

– Die Beitragsberechnung nach nachvollziehbaren Kriterien ermöglicht, dass Gesuchstellende durch einen Stipendienrechner selber prüfen können, ob sie einen Beitrag erwarten können. Damit werden die Kundenfreundlichkeit verbessert sowie die Zahl der Gesuchsabweisungen und der damit verbundene administrative Aufwand gesenkt.

– Losgelöst von den Beitragsvoraussetzungen für kantonale Stipendien und Darlehen wird Gesuchstellenden der Zugang zu privaten Ausbildungsbeiträgen ermöglicht und erleichtert. Der Kanton kann sich an privaten Darlehen beteiligen.

– Die verschiedenen Bildungswege in der heutigen Bildungslandschaft werden einander gleichgestellt. Ob ein Hochschulabschluss via Berufslehre und Berufsmatura oder via gymnasiale Matura erreicht wird, macht keinen Unterschied mehr.

– Ausbildungsbeiträge können mit einer Laufbahnberatung verbunden werden. Dies ist namentlich im Tertiär- und Weiterbildungsbereich vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Ausbildungsziel und der Ausbildungsfinanzierung stattfindet.

Das revidierte Stipendiengesetz sowie der Antrag zum Beitritt zum Stipendienkonkordat wird nun dem Luzerner Kantonsrat vorgelegt und voraussichtlich in der September- und der November-Session behandelt. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. April 2014 vorgesehen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Schwerpunkte in der Luzerner Kantonsstrategie:

– Innovations- und Wissenstransfer

– Solidarische Gesellschaft

Anhang Statements zum Stipendiengesetz

Anhänge

http://www.presseportal.ch/go2/echo

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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