Luzerner Stimmbürger sagen Ja zum neuen Universitätsgesetz

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Luzern (ots) – Das Luzerner Stimmvolk sagt Ja zur Änderung des Universitätsgesetzes und damit auch zu einer neuen Wirtschaftsfakultät an der Universität Luzern. Über 55 Prozent der Stimmenden befürworten die massvolle Entwicklung der Universität und stützen damit Regierung und Kantonsrat, die der Neuerung ebenfalls zugestimmt hatten.

Die Universität Luzern erhält ein überarbeitetes Universitätsgesetz und damit auch die Möglichkeit, sich mit der Errichtung einer Wirtschaftsfakultät ein zusätzliches Standbein zu schaffen. Die Luzerner Stimmberechtigten haben bei einer Stimmbeteiligung von fast 47 Prozent die Vorlage mit 65’761 Ja gegen 53’618 Nein-Stimmen angenommen (Ja-Anteil von 55.09 Prozent). Sie lehnen damit das Referendum der SP ab. Mit dem Referendum wurde insbesondere die Errichtung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekämpft, da diese nach Ansicht der Gegnerschaft die Fachhochschule schwächen würde. Ausserdem kritisierte die SP den Einsatz privater Mittel für die Finanzierung der Wirtschaftsfakultät.

Drittes Ja zur Uni Luzern

«Ich bin hoch erfreut über das Ja, weil es ein starkes Votum für den Hochschulplatz Luzern ist», analysierte Bildungsdirektor Reto Wyss das Ergebnis. «Das war die nunmehr dritte Volksabstimmung zur Luzerner Universität in 14 Jahren, und die Bevölkerung ist ihrem universitätsfreundlichen Kurs treu geblieben. Eine Mehrheit der Stimmenden hat erkannt, dass Hochschulbildung ein wichtiger Standortvorteil für unseren Kanton ist.»

Mit dem geänderten Universitätsgesetz kann nun eine vierte Fakultät – eine wirtschaftswissenschaftliche Abteilung – errichtet werden, was eine massvolle Entwicklung der Universität ermöglicht. Der Aufbau soll mit Eigenmitteln sowie mit privaten Drittmitteln erfolgen. Der Kanton trägt die Kosten der Betriebsfinanzierung, indem er der Universität Pro-Kopf-Beiträge für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Luzern zahlt, welche statt auswärts nun in Luzern Wirtschaft studieren können.

Weitere Neuerungen

Im erneuerten Gesetz werden die Autonomie der Universität und ihre Einbindung in die staatlichen Strukturen genauer umschrieben, die Organisation der Universität modernisiert, ihre Finanzierung gesichert und die Universität zur Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz, FHZ) und der Pädagogischen Hochschule Luzern verpflichtet.

Bei den Bestimmungen über die Finanzierung der Universität wird dem Umgang mit Drittmitteln von Privaten und Unternehmen ein besonderes Augenmerk geschenkt (neu bestimmte Offenlegungspflichten der Universität). Für angemessen höhere Studiengebühren und für befristete Zulassungsbeschränkungen für ausländische Studierende liegen nun die Rechtsgrundlagen vor.

Die Abstimmungsresultate finden Sie unter unter: http://ow.ly/F5QiK. Ein Video der Medienkonferenz wird am Sonntagnachmittag unter www.lu.ch/regierung/videos aufgeschaltet.

Strategiereferenz 
Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in 
der Luzerner Kantonsstrategie: 
Innovations- und Wissenstransfer
Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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