Massnahmen nur so lange wie nötig verlängern

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Kanton Uri

Der Regierungsrat hat gegenüber dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) im Rahmen einer Konsultation zur Anpassung und Verlängerung von Coronamassnahmen Stellung genommen. Der Regierungsrat befürwortet die Verlängerung der ursprünglich bis zum 24. Januar 2022 befristeten Massnahmen bis Ende Februar 2022. Diese müssen sich aber stets an der konkreten Situation orientieren. Sollte sich die Situation rund um die Fallzahlen und Spitäler schneller beruhigen, müssen einzelne Massnahmen (Home-Office-Pflicht, evtl. Verbot Präsenzunterricht, Einschränkungen in der Gastronomie usw.) rascher angepasst werden. Der Regierungsrat stimmt auch der Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, sofern diese Anpassungen für die Anerkennung in der EU notwendig sind.

Darüber hinaus richtete der Bundesrat Fragen zu weiteren Themen an die Kantone. Dabei handelt es sich um vorsorglich gestellte Fragen und nicht um konkrete Vorschläge des Bundesrates.

  • Der Kanton Uri spricht sich wie schon im Dezember 2021 gegen die damals vorgeschlagene Variante von Teilschliessungen aus. Insbesondere lehnt er – neben zusätzlichen Massnahmen für das Gastgewerbe – jegliche Verschärfung der Massnahmen im Bereich Kultur, Sport und Jugend ab.
  • Ebenfalls abgelehnt wird die Einführung eines befristeten Verbots des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe. An den Hochschulen ist der Präsenzunterricht mit dem direkten Austausch unter den Studierenden sowie zwischen Studierenden und Dozierenden ein zentrales und wichtiges Element der Ausbildung.
  • Der Regierungsrat ist auch dagegen, die Vorgaben für die Maskenpflicht (Reduktion der Altersgrenze auf 8 Jahre, Konsumationsverbot im Ortsverkehr oder Maskenpflicht bei Menschenansammlungen im Freien wie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Anstehbereiche Skigebiete etc.) zu verschärfen. Der epidemiologische Nutzen steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu den dadurch zusätzlich ausgelösten gesellschaftlichen Spannungen. Dies gilt insbesondere für eine national verordnete Maskenpflicht auf Primarschulstufe.
  • Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass Kapazitätsbeschränkungen für Grossveranstaltungen gesamtschweizerisch gelten müssen. Er erwägt keine eigenen generellen Vorschriften.

Quarantäne und Isolation in Eigenverantwortung statt behördlich angeordnet

Der Regierungsrat befürwortet, dass die Quarantäne und Isolation nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen sollen. Angesichts der gegenwärtigen Omikron-Situation sind eine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen und die Selbstisolation für Infizierte ohne behördliche Anordnung vertretbar. Die Regeln müssten aber für alle potentiell Betroffenen klar und nachvollziehbar formuliert sein und auf der individuellen Verantwortung im Sinn des Gemeinschaftswohls basieren. Zudem befürwortet der Regierungsrat die Aufhebung der Testpflicht bei Einreise für geimpfte und genesene Personen.

Priorisierung des Zugangs zu Tests ist angezeigt

Infolge der sich für die nächsten Wochen abzeichnenden Verknappung der Laborkapazitäten ist der Regierungsrat für eine Priorisierung des Testzugangs. Damit die Labors entlastet werden, könnte für die Ausstellung von Testzertifikaten auf das Vorhandensein eines PCR-Tests verzichtet werden, wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Sollte das nicht ausreichen, müssten erstens Personen mit Symptomen, zweitens Personen in sozialmedizinischen Einrichtungen und drittens Bildungseinrichtungen priorisiert werden.

Personalkapazität limitiert die Anzahl Akutbetten

Angesichts der hohen Viruszirkulation ist mit einem Anstieg der Hospitalisierungen zu rechnen. Im Rahmen der Konsultation hat der Kanton Uri die Kapazitäten im Bereich der Akutbetten an den Bund gemeldet. Die Kapazität hängt aber primär nicht von der Infrastruktur, sondern vom verfügbaren Fachpersonal ab und ist deshalb volatil.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

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