Mediapulse Gruppe: Superprovisorische Verfügung aufgehoben

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logo-mediapulse-gruppeBern (ots) – Bundesverwaltungsgericht hebt die vom TV-Sender 3+ erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung auf

Die vor rund einem Monat beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Daten aus der Mediapulse Fernsehforschung sind vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen aufgehoben worden. Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht nach diesem Entscheid, der in der Schweiz obersten gerichtlichen Instanz in solchen Angelegenheiten, grundsätzlich nichts mehr im Weg.

Laufende Gespräche zwischen Mediapulse und dem TV Sender 3+

Aufgrund von z.Zt. laufenden Gesprächen über Optimierungsmassnahmen in der neuen Fernsehforschung, zwischen dem TV Sender 3+ und Mediapulse, werden die TV-Quoten nicht umgehend publiziert. Die Mediapulse wird in den kommenden Wochen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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