Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle»: Fristverlängerung beantragt.Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine weitere Fristverlängerung bis Ende 2024 zur Unterbreitung eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle». Unter der Leitung der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) und begleitet von einer breit abgestützten Gruppe von Vertreterinnen und Vertretern von Kanton, Gemeinden, Wirtschaft und Kindertagesstätten hat das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) den Entwurf für ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung ausgearbeitet. Aufgrund der allgemeinen Tragweite eines neuen Gesetzes wird dazu aktuell ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, das bis am 28. Juni 2024 dauert. Ziel des Vernehmlassungsverfahrens ist es, die Haltungen und Meinungen der politischen Parteien, der Gemeinden, der Wirtschaft, der betroffenen Kindertagesstätten, der kantonalen Departemente, von Verbänden und von weiteren interessierten Personen und Organisationen abzuholen und bei der Erarbeitung der Botschaft und des Gegenentwurfs zur Initiative angemessen zu berücksichtigen. Für die Auswertung der Vernehmlassung und die Einarbeitung der Ergebnisse in die Vorlage sind mehrere Monate einzuplanen. Deshalb wird der Regierungsrat dem Kantonsrat frühestens im Herbst 2024 die Botschaft und den Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» unterbreiten können.

Abstimmungstermin für Steuergesetzrevision festgelegt
Der Regierungsrat hat das Datum für die kantonale Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision 2025 festgelegt. Die Vorlage wird den Stimmberechtigten am am 22. September 2024 unterbreitet.

Meggen: Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan Mühleweiher
An der Urnenabstimmung vom 26. November 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Meggen eine Änderung des Zonenplans und Bau- und Zonenreglements (BZR) sowie den Bebauungsplan Mühleweiher. Geplant ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Areals mit Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnungen. Damit soll im Gebiet ein neues, attraktives, belebtes und zentrumsnahes Wohn- und Arbeitsquartier entstehen. Mit dem Bebauungsplan und der entsprechenden Teilzonenplanänderung erfolgt eine Umzonung einer Fläche von rund 11’500 Quadratmetern in die neu geschaffene Zentrumszone. Der Regierungsrat hat diese Nutzungsplanänderung als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Mühleweiher genehmigt.

Mauensee: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung mit zwei Ausnahmen
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mauensee haben an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2023 eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst den Zonenplan, den Zonenplan Siedlung, den Teilzonenplan Gewässerraum, den Teilzonenplan Gewässerraum Siedlung sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR). Im Zentrum der Gesamtrevision stand die Anpassung an das neue kantonale Planungs- und Baurecht, insbesondere durch die Einführung der Gesamthöhe und der Überbauungsziffer (ÜZ) sowie die damit verbundene Neugliederung der Bauzonen. Mauensee ist eine von 21 Gemeinden mit zu grossen Bauzonen. Die Gemeindeversammlung hat deshalb Rückzonungen im Umfang von 0,52 Hektaren beschlossen, was unangefochten blieb. Mit der Gesamtrevision hat die Gemeinde Mauensee ausserdem die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone festgelegt. Hier hat der Regierungsrat bei drei kleinen Fliessgewässern zusätzlich einen Gewässerraum angeordnet und die Abgrenzung des Gewässerraum bei einem Teilbereich des Mauensee zur neuen Beschlussfassung an die Gemeinde zurückgewiesen. Im Übrigen hat der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Mauensee genehmigt, da diese – abgesehen von den beiden genannten Ausnahmen – im Einklang mit dem übergeordneten Recht und der Richtplanung steht und zweckmässig ist.

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