Mitteilungen der Standeskanzlei Uri

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Kanton Uri

Teuerungsausgleich für das Jahr 2023

Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende November 2022 einen Stand von 119,5 Punkten (Mai 1993=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung 3,0 Prozent beziehungsweise 3,5 Indexpunkte. Da der Regierungsrat in den letzten Jahren die Minus- und Plusteuerungen als Kompensation für die in früheren Jahren nicht oder nur zum Teil ausgeglichene Teuerung nicht angepasst hat, lag der interne Index bis anhin mit 116,3 Punkten um 0,3 Punkte höher als der offizielle Landesindex.

Die Kantonsrechnung 2022 wird voraussichtlich positiv, und damit besser als budgetiert, abschliessen. Der Kanton Uri als Arbeitgeber will attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat den internen Teuerungsindex für das Jahr 2023 auf 119,5 Indexpunkte festgelegt. Unter dem Strich werden die aktuellen Löhne dadurch im kommenden Jahr um 2,75 Prozent erhöht.

Betriebsbewilligung für den Betrieb eines Skiförderbands auf dem Brüsti, Attinghausen

Der Regierungsrat hat der Luftseilbahn Attinghausen-Brüsti AG, Attinghausen, die Bewilligung zum Betrieb eines Skiförderbands auf dem Brüsti erteilt. Die Betriebsbewilligung ist auf 10 Jahre, bis Ende Skisaison 2031/2032 befristet. Es handelt sich um ein Förderband mit einer Länge von 45 Metern. Die Anlage ist demontierbar und wird jeweils im Frühling nach der Schneeschmelze abgebrochen.

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