Neue Zahlen zum Luzerner Strassenlärm

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Luzern (ots) – Im Kanton Luzern sind 54?000 Personen in ihren Wohnungen einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Dies ergeben Berechnungen mit den neuen Zahlen zum Strassenlärm. Die Werte sind im Internet veröffentlicht.

Der Strassenlärmkataster des Kantons Luzern ist mit frischen Daten neu aufgeschaltet: www.geo.lu.ch/map/strassenlaerm

Die aktualisierten Grundlagen lassen Aussagen über die heutige Verkehrslärm-Belastung der Bevölkerung zu. Alle belasteten Gebäude an Kantonsstrassen sind in der Online-Karte entweder gelb, orange oder rot markiert. Gelb und orange steht für Immissionsgrenzwert überschritten, rot für Alarmwert überschritten.

Eine Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert bedeutet, dass die Einwirkung des Lärms lästig oder schädlich ist. Die Strasse muss saniert werden, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Prioritär sind jene Strassen zu behandeln, an denen die Alarmwerte überschritten werden. Dort sind die Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen den Schall zu dämmen. Im Regelfall trägt der Strasseninhaber die Kosten dafür.

Jede siebte Person ist betroffen

Im Kanton Luzern sind nach neusten Berechnungen 15 Prozent der Bevölkerung oder rund 54?000 Personen über dem Immissionsgrenzwert belastet. Die am stärksten betroffenen Gebiete befinden sich an den Hauptverkehrsachsen der Stadt und der Agglomeration, aber auch an Ortsdurchfahrten und entlang von Autobahnen. Verkehrsberuhigungen in den Quartieren haben dazu beigetragen, dass der Lärm in den Wohnquartieren reduziert werden konnte.

lärmschutz

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Die Lärmbelastung eines Gebäudes ist abhängig von der Gesamtzahl der Fahrzeuge, vom Lastwagenanteil, von der signalisierten Geschwindigkeit, von der Steigung der Strasse, vom Fahrbahnbelag und vom Abstand zu einer befahrenen Strasse.

Verkehrslärm geht ins Geld

Verkehrslärm ist weitaus die wichtigste Ursache des Lärmproblems und verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten: Wertverluste von Liegenschaften, Mietzinsausfälle oder lärmbedingte Gesundheitsschäden sind Beispiele von Folgekosten, die nicht von den verursachenden Verkehrsteilnehmenden getragen werden.

Auch in Zukunft wird der Verkehr eine dominante Lärmquelle sein. Die Menschen werden immer näher beieinander leben. Es wird schwieriger, einen ruhigen Ort im geschäftigen Alltag zu finden. Gleichzeitig wird das Bedürfnis nach Ruhe steigen, weil immer mehr Menschen die Gesundheit als ihr wertvollstes Gut ansehen. “Hier setzt die Ruheschutzpolitik des Kantons auch gewichtig an”, sagt Thomas Joller, Leiter der Dienststelle Umwelt und Energie. “Lärm sollte gar nicht erst entstehen. Bei der Gestaltung von Siedlungen müssen wir die Verkehrswege bereits in die Planung mit einbeziehen und Ruheräume schützen. Den Leuten muss bewusst werden, dass alle gleichzeitig Verursachende und Betroffene sind.”

Lärmsanierung

ruhebankBis im Jahr 2018 müssen alle Strassen, die zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, saniert werden. Sind die Alarmwerte überschritten, ist eine Sanierung dringlich vorzunehmen. Im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts werden verschiedene Lärmschutzmassnahmen geprüft und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit umgesetzt. Dabei haben Massnahmen an der Quelle (bspw. lärmarmer Belag, Geschwindigkeitsreduktionen, Verringerung der Anzahl lauter Fahrzeuge sowie die Reduktion der Verkehrsmenge) erste Priorität. An zweiter Stelle folgen Massnahmen im Ausbreitungsbereich (Lärmschutzwände). Sind keine verhältnismässigen Massnahmen möglich, so kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gemäss Art. 14 LSV gewähren. Als Ersatzmassnahme werden in diesen Fällen Schallschutzfenster zu Lasten der Strasseneigentümer eingebaut. Mit dieser Massnahme kann zwar die Lärmbelastung nicht reduziert werden, jedoch wird damit der Aufenthalt für Personen in geschlossenen Räumen angenehmer.

Diese Massnahmen dienen der Umsetzung des Schwerpunktes “Solidarische Gesellschaft” in der Luzerner Kantonsstrategie.

Weiter führende Informationen zum Umweltzustand finden Sie unter: www.uwe.lu.ch

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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