Planungs- und Finanzkommission genehmigt Beteiligungsstrategie

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Planungs- und Finanzkommission PFK genehmigt die Beteiligungsstrategie des Kantons Luzern. Sie möchte, dass künftig die Kriterien für eine Einsitznahme der Regierung oder der Verwaltung in den Organisationen definiert und umgesetzt werden.

Die PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) die Beteiligungsstrategie für die Gesamtheit der Beteiligungen des Kantons vorberaten. Der Regierungsrat unterbreitet diese dem Kantonsrat alle vier Jahre als Planungsbericht zur Genehmigung. In der Beteiligungsstrategie zeigt der Regierungsrat seine strategischen Überlegungen in Bezug auf die Beteiligung des Kantons an einzelnen Organisationen auf. Die Beteiligungsstrategie orientiert sich an der Kantonsstrategie. Für jede einzelne Organisation werden Ausführungen zum Risiko, zu den strategischen Zielen, welche mit der Beteiligung verfolgt werden, zur Art und zum Umfang der Kantonsbeteiligung, zu finanziellen Aspekten und zu den obersten Führungsorganen gemacht. Drei Organisationen sind in der Risikoeinteilung A (hohes Risiko), elf Organisationen in der Risikoeinteilung B (mittleres Risiko) und 34 Organisationen in der Risikoeinteilung C (tiefes Risiko) eingestuft. Abgesehen von der Beteiligung an den Sportanlagen plant der Regierungsrat, die Beteiligungen zu halten.

Die PFK ist einstimmig für Genehmigung der Beteiligungsstrategie. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass der Regierungsrat die Anpassungswünsche des Kantonsrats anlässlich der Beratung der Beteiligungsstrategie im Jahr 2014 umfassend umgesetzt hat. Die Kommission beschloss sehr knapp, einen Antrag der Kommission Wirtschaft und Abgaben nicht zu übernehmen, wonach der Kanton künftig auch für die Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern eine Eignerstrategie erstellen soll. Die heutige Situation erschien den ablehnenden Mitgliedern als ausreichend überprüfbar. Ebenfalls sehr knapp lehnte die PFK den Antrag ab, dass alle Fachkommissionen in Absprache mit dem zuständigen Departement künftig die Leistungsverträge aller ausgelagerten Institutionen mit der Risikoeinschätzung A und B überprüfen sollen. Angenommen hat sie aber den Antrag, dass der Regierungsrat die Kriterien für eine Einsitznahme des Regierungsrates oder der Verwaltung in den Organisationen definiert und umsetzt.

Der Kantonsrat wird diese Vorlagen in der Oktober-Session beraten.

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