Rasche Asylverfahren: Regierung setzt sich für praktikable Lösung ein

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Am 5. Juni 2016 hat sich das Schweizer Stimmvolk für rasche Asylverfahren ausgesprochen. Der Bundesrat hat nun die Verfahrensbestimmungen sowie die Bestimmungen zur Finanzierung in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Luzern setzt sich für flexible, einfache und praktikable Lösungen ein. Das heisst: Er hält daran fest, dass die Kantone bei der Handhabung des Wegweisungsvollzugs möglichst viel Freiheit haben und beantragt, die vorgeschlagene Regelung entsprechend anzupassen. Des Weiteren ist die Luzerner Regierung der Ansicht, dass der aktuell geltende Ansatz bei der Nothilfepauschale sowie der Verwaltungspauschalen beibehalten und allfällige Korrekturmassnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden sollen.

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