Regierungsrat nimmt Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das eidgenössische Finanzdepartement hat den Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat des Kantons Luzern insbesondere die Angleichung der Ersatzpflichtdauer an das neue Militärgesetz sowie den Wegfall der Ersatzpflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule. Weiter unterstützt er auch die Einführung einer einmaligen Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe. Der Regierungsrat mahnt jedoch an, dass der Aufwand für die Kantone möglichst gering zu halten sei. Zudem sei auf eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle durch neu zu schaffende, unabhängige kantonale Organe zu verzichten, da dies bereits heute periodisch durch die Eidgenössische Steuerverwaltung sowie die kantonale Finanzkontrolle geschehe.

In einzelnen Fragen wie der Höhe der Mindestabgabe oder der Schriftensperre befürwortet der Regierungsrat die bisherigen Regelungen.

Zur Stellungnahme

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