Bern (ots) – Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Geldspielgesetzes eröffnet. Die Schweizer Spielbanken kritisieren den Entwurf und fordern wesentliche Verbesserungen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Casinos.
Die Umsätze der Casinos sind seit 2007 um 25% zurückgegangen, die Abgaben an die AHV und die Kantone sogar um 30%. Die hoch regulierten Schweizer Spielbanken verlieren Marktanteile an die Konkurrenz, die viel schwächer oder gar nicht reguliert ist. Die Kunden der Schweizer Casinos wandern ab zu frei zugänglichen Angeboten im Internet, in das grenznahe Ausland und zu illegalen Spielclubs. Die Schweizer Spielbanken haben in den letzten zehn Jahren der AHV und den Kantonen Abgaben von CHF 4.7 Milliarden geleistet, d.h. im Durchschnitt CHF 470 Mio. pro Jahr. Durch den Umsatzrückgang sind auch die Abgaben an die AHV stark rückläufig. Das neue Geldspielgesetz muss diese negative Entwicklung stoppen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Casinos verbessern.
Begrüsst wird, dass der bewährte Schutz vor Spielsucht durch die Casinos nicht unnötig verschärft wird und dass keine Spielsucht-Abgabe eingeführt wird, die von gewissen Kreisen gefordert wird. Eine Spielsucht-Abgabe würde in keiner Weise zur Vermeidung von Spielsucht beitragen, sondern nur einer versteckten Steuer entsprechen. Positiv ist auch, dass der Online-Markt nicht für grosse ausländische Internet-Anbieter geöffnet wird, die seit Jahren ihr Angebot illegal in der Schweiz anbieten.
Christophe Darbellay, Präsident des Schweizer Casino Verbandes, sagte heute: „Der Gesetzgeber muss sich wieder auf die ursprünglichen Ziele konzentrieren. Die Schweizer sollen in den kontrollierten und überwachten Schweizer Casinos spielen, und nicht bei ausländischen Angeboten. Voraussetzung dafür sind für die Gäste attraktive Schweizer Casinos. Damit fliessen auch die entsprechenden Abgaben in die AHV und nicht ins Ausland.“
Konkret fordert die Casinobranche vom neuen Geldspielgesetz:
1. Klare Definition der Casinospiele
Es ist allgemein anerkannt, dass sich die Grenze zwischen Casinospielen und Lotteriespielen zunehmend verwischt. Der Gesetzesentwurf löst dieses Problem nicht. Er enthält eine sehr weit gefasste Definition des Lotteriebegriffes und eine unklare Begriffsbestimmung für die Casinospiele. Dies führt dazu, dass Casinospiele unnötig eingeschränkt und geschmälert werden. Die Casinobranche fordert deshalb, dass im neuen Geldspielgesetz die Casinospiele klar definiert werden und keine unnötigen Einschränkungen erfolgen.
2. Geldspielautomaten nur in kontrollierten Räumen
Die Loterie Romande betreibt heute in der Westschweiz 700 Lotterie-Geldspielautomaten in Restaurants und Bars, also an frei zugänglichen, unkontrollierten Orten. Dies widerspricht dem Anliegen des geltenden Spielbankengesetzes, Geldspielautomaten nur in den kontrollierten und überwachten Räumen der Casinos aufzustellen. Die Casinobranche verlangt, dass keine zusätzlichen Lotterie-Geldspielautomaten in der Romandie und keine Lotterie-Geldspielautomaten in der Deutschschweiz und im Tessin aufgestellt werden.
3. Den Casinos müssen Innovationen ermöglicht werden
Die Schweizer Spielbanken sind heute und auch mit dem Entwurf zum Geldspielgesetz in ihren Innovationsmöglichkeiten stark beschränkt. Geldspielautomaten, die international in Casinos zertifiziert und zugelassen sind, müssen in der Schweiz nochmals aufwändige und komplizierte Zulassungsverfahren durchlaufen oder werden gar nicht erst bewilligt. Es darf nicht sein, dass neue Spiele wegen Schweizer Sondervorschriften kaum eingeführt werden können. Die Casinobranche verlangt, dass mit dem neuen Gesetz die Einführung neuer Spiele stark vereinfacht wird und den Casinos Innovationen ermöglicht werden.
4. Keine neue und unnötige Suchtpräventions-Kommission
In den Schweizer Casinos gelten die weltweit strengsten Kontrollen zur Vermeidung von Spielsucht. Die Spielbanken sperren jedes Jahr 3000 Personen wegen Verdacht auf Spielsucht aus, insgesamt sind es heute 30’000. Studien der Eidg. Spielbankenkommission ESBK belegen, dass die Spielsucht durch die Zulassung von Casinos nicht zugenommen hat. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung einer neuen „Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel“ wird abgelehnt. Sie führt lediglich zu Doppel- und Dreifachspurigkeiten: Bereits heute arbeiten die Casinos wie auch die ESBK intensiv mit Suchtpräventionsfachleuten zusammen. Zudem sieht das Gesetz auch die Schaffung eines neuen „Koordinationsorganes für eine kohärente Geldspielpolitik“ zwischen Bund und Kantonen vor, das sich ebenfalls mit Suchtprävention befasst.
5. Schnellstmögliche Zulassung von Online-Casinospielen
Während die Schweizer Lotteriegesellschaften seit längerem Online-Spiele anbieten und dieses Angebot laufend ausbauen, dürfen die Schweizer Casinos heute keine Casinospiele im Internet anbieten. Das führt zu Marktverzerrungen, die rasch korrigiert werden müssen. Das neue Geldspielgesetz sieht die Aufhebung des Verbotes erst für 2018 oder später vor, was für die Schweizer Casinos nicht akzeptabel ist. Das Online-Verbot für die Schweizer Casinos muss auch deshalb schnellst möglichst aufgehoben werden, weil illegale ausländische Online-Casinos diesen Markt bereits seit Jahren bearbeiten, ohne jeglichen Schutz vor Spielsucht. Werden diese illegalen ausländischen Anbieter nicht mit wirkungsvollen Massnahmen blockiert, fliessen die Umsätze und Steuererträge ins Ausland ab statt in die AHV.
Dem Schweizer Casino Verband gehören folgende Casinos an: Bad Ragaz, Baden, Basel, Bern, Courrendlin, Davos, Freiburg, Interlaken, Locarno, Lugano, Luzern, Mendrisio, Montreux, Neuenburg, St. Moritz.
Die Positionen des SCV zum neuen Geldspielgesetz werden unterstützt von Swiss Casinos (Casinos Zürich, St. Gallen, Pfäffikon, Schaffhausen) sowie von den Casinos Meyrin und Crans-Montana (Nicht-Mitglieder des SCV).