Schweizerischer Baumeisterverband: Schmerzhafter Kompromiss beim Zweitwohnungsgesetz

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Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband erachtet die Konzessionen, die das Parlament gegenüber den Zweitwohnungsinitianten eingegangen ist, als einschneidend. Positiv ist einzig, dass die Besitzstandsgarantie weitgehend respektiert bleibt und dass nun endlich klar ist, was in den Berg- und Tourismusregionen künftig gilt.

Angenommene Volksinitiativen werden in der Schweiz gemäss Praxis und Lehre vom Parlament umgesetzt. Doch beim Zweitwohnungsgesetz wurde erstmals von diesem staatspolitisch bewährten und wichtigen Grundsatz abgewichen: Parlamentarier haben mit den Initianten ein schriftliches Abkommen geschlossen. Darin erklären die Initianten ihren Verzicht auf ein Referendum gegen das neue Gesetz. Im Gegenzug verpflichteten sich die Parlamentarier zu einem Verbot sogenannter Plattformwohnungen; demnach dürfen Privatpersonen neue Wohnungen nicht mehr zur kurzfristigen touristischen Vermietung ausschreiben. Zurückgekrebst ist das Parlament zudem bei den Bestimmungen über die Umnutzung nicht rentabler Hotels sowie dem Umbau alter Gebäude in Bergdörfern. Verzichtet wird ferner auf die dringliche Inkraftsetzung des Gesetzes, die von der Mehrheit der Nationalratskommission vorgeschlagen wurde.

Hinzugekommen sind in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat nun noch weitere Konzessionen; so eine leichte Verschärfung der Vorschriften für die noch zulässige Erweiterung bestehender Wohnungen. Schliesslich sollen touristisch bewirtschaftete Wohnungen bei der Ermittlung des Zweitwohnungsanteils einer Gemeinde den unzulässigen Zweitwohnungen zugeschlagen werden, obwohl sie gemäss Bundesgericht gar nicht unter den neuen Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung fallen.

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Über Leonard Wüst

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