Stadtrat Sursee ernennt Urnenbüro für die Amtsdauer 2021 – 2025 vorübergehend

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Stadt Sursee

Da im Frühjahr 2021 infolge der Corona-Pandemie keine Gemeindeversammlung
stattfinden kann, hat der Stadtrat das Urnenbüro der Stadt Sursee für die Amtsdauer
2021 – 2025 vorübergehend ernannt.
Infolge der Corona-Pandemie kann im Frühjahr 2021 keine Gemeindeversammlung stattfinden.
Mit Entscheid vom 24. Februar 2021 hat der Stadtrat deshalb die Urnenbüromitglieder
und Präsidien für die Amtsdauer 2021 – 2025 vorübergehend ernannt. Die Auflistung ist
publiziert auf der Webseite der Stadt Sursee unter www.sursee.ch/urnenbuero.
Der Stadtrat gratuliert den gewählten Mitgliedern und Präsidien zur Wahl. Den Mitgliedern,
die per Ende der Amtsdauer 2017 – 2021 aus dem Urnenbüro ausgetreten sind, dankt er
bestens für die geleistete Arbeit.
Gemäss Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern werden die Urnenbüromitglieder von den
Stimmberechtigten spätestens im ersten Jahr nach der Neuwahl des Gemeinderats gewählt.
Wählbar ist, wer stimmberechtigt ist und in der Gemeinde Wohnsitz hat. Die Gemeindeordnung
der Stadt Sursee sagt, dass die Gemeindeversammlung die Urnenbüromitglieder
wählt. Gemäss der kantonalen Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der
besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie ist der Stadtrat berechtigt, für eine
Übergangszeit das Urnenbüro selbst zu ernennen.
Sobald wieder Gemeindeversammlungen möglich sind, können die Stimmberechtigten die
Urnenbüromitglieder für den Rest der Amtsdauer 2021 – 2025 wählen.

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