Teilrevision der Ortsplanung Sursee: Öffentliche Auflage startet

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Stadt Sursee

Aufgrund der neuen Bestimmungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz hat die Stadt
Sursee alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und Bebauungspläne) auf städtischem
Gebiet überprüft. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 11. September bis 27. Oktober
2023 konnten sich die Bevölkerung und weitere Interessierte einbringen, Anregungen und
Stellungnahmen zur Teilrevision der Ortsplanung abgeben. Nach deren Verarbeitung findet nun
vom 26. Februar bis 26. März 2024 die öffentliche Auflage statt.
Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) wurden unter anderem die
Ausnützungsziffer und die Anzahl Geschosse durch die Festlegung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe abgelöst. Die Stadt hat darum alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und
Bebauungspläne) auf städtischem Gebiet überprüft. Beurteilt wurde, ob die Sondernutzungspläne
angepasst oder aufgehoben werden sollen. In gewissen Fällen werden Änderungen in der Bau- und Zonenordnung vorgenommen, um wichtige Qualitätsmerkmale der aufzuhebenden
Sondernutzungspläne weiterhin grundeigentümerverbindlich festzuhalten. Die Änderungen im
Zusammenhang mit der Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne werden nun öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Auflage findet wie folgt statt:
Ort: Stadtverwaltung Sursee
Dauer: 26. Februar – 26. März 2024
Zeit: während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Sursee, «Teilrevision der
Ortsplanung», Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Gegen den revidierten Zonenplan und das
revidierte Bau- und Zonenreglement können die gemäss § 207 PBG berechtigten Personen, Behörden und Organisationen Einsprache erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen entscheidet die Stimmbevölkerung.
Die Gemeindeversammlung ist, sofern nach der Behandlung der Einsprachen keine zweite Auflage nötig wird, für Oktober 2024 vorgesehen.
Mehr Informationen und alle relevanten Unterlagen finden Sie während den ordentlichen
Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung Sursee und unter: www.sursee.ch/sondernutzungsplaene.

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