Teilrevision des kantonalen Tourismusgesetzes geht in die Vernehmlassung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern überarbeitet zurzeit seine Grundlagen für die Tourismusförderung. Nach dem Tourismusleitbild im Sommer 2023 schickt der Regierungsrat nun auch die Teilrevision des kantonalen Tourismusgesetzes in die Vernehmlassung. Mit der Überarbeitung werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wie das neue Tourismusleitbild umgesetzt werden soll. Die öffentliche Vernehmlassung läuft vom 3. Mai bis 31. August 2024.

Das Tourismusleitbild bildet die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus und der kantonalen Tourismusförderung im Kanton Luzern. Das neue Leitbild befand sich vom 2. Juni bis 4. September 2023 in der öffentlichen Vernehmlassung. Insgesamt 55 Stellungnahmen von Parteien, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Interessensvereinigungen oder Organisationen sowie von verwaltungsnahen Einheiten gingen ein. Die Vernehmlassungsteilnehmenden stützen die Stossrichtung des neuen kantonalen Tourismusleitbildes grundsätzlich und würdigen es positiv. Gleichwohl wurde zum Teil Präzisierungsbedarf eingebracht, zum Beispiel in Bezug auf die unterschiedlichen Ausprägungen des Tourismus in der Stadt Luzern sowie im ländlichen Raum.

Aus dem neuen Leitbild ergibt sich Handlungsbedarf auf der gesetzlichen Ebene. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung und den Verwendungszweck der kantonalen Beherbergungsabgabe sowie die Einführung eines digitalen Gästemeldewesens. Der Kanton Luzern hat deshalb das Tourismusgesetz überarbeitet. Neben Anpassungen aufgrund des neuen Leitbilds nimmt der Gesetzesentwurf auch den Prüfauftrag von zwei als Postulat erheblich erklärten Motionen auf (M120 und M129), die hauptsächlich eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Abgabenstruktur im Tourismusgesetz verlangen. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Präzisierungen bei der Abgabepflicht und den Ausnahmen für die Beherbergungsabgabe, auch die Pauschalkurtaxe wird präzisiert. Um den Vollzug zu stärken, wird zudem eine neue Auskunfts- und Mitwirkungspflicht für Abgabepflichtige und Vermittlungsplattformen, wie beispielsweise Airbnb, vorgeschlagen.

Digitale Vernehmlassung zum Tourismusgesetz
Die Vernehmlassung zum teilrevidierten Tourismusgesetz dauert vom 3. Mai bis 31. August 2024 und wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Nach der Vernehmlassung wird der Regierungsrat dem Kantonsrat den Planungsbericht «Neues Tourismusleitbild Kanton Luzern» zusammen mit der Teilrevision des Tourismusgesetzes vorlegen, damit die neuen Grundlagen voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten können.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Globalisierung
– Ökologisierung
– Digitaler Wandel
– Gesellschaftlicher Wandel
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

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