Teilrevision Ortsplanung der Gemeinde Menznau

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Menznau, die von der Gemeindeversammlung am 21. Juni 2017 beschlossen wurde. Menznau ist nach Eich die zweite Gemeinde im Kanton Luzern, in der die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts zur Anwendung kommen. Dies betrifft insbesondere die Baubegriffe und Messweisen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB). Die Luzerner Gemeinden haben bis Ende des Jahres 2023 Zeit, um ihre Nutzungsplanungen an die neuen Vorgaben des übergeordneten kantonalen Rechts anzupassen. Derzeit sind in diversen Gemeinden entsprechende Ortsplanungsrevisionen im Gange.

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