Am 20. Juni 2016 hat der Kantonsrat das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden beschlossen (FHGG). Der Regierungsrat hat nun auch die dazugehörige Vollzugsverordnung erlassen. Das Inkrafttreten erfolgt parallel zum FHGG auf den 1. Januar 2018.
Am 20. Juni 2016 hat der Kantonsrat das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden beschlossen (FHGG). Der Regierungsrat hat nun auch die dazugehörige Vollzugsverordnung erlassen. Das Inkrafttreten erfolgt parallel zum FHGG auf den 1. Januar 2018.