Zwischenstand beim Tabakproduktegesetz: Der Ständerat hält an Kurskorrektur fest

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Tabakwerbeverbot

Der Ständerat hat die erste Hälfte des Tabakproduktegesetzes beraten. Er folgt den Vorschlägen seiner Gesundheitskommission und ergänzt das Tabakproduktegesetz um einige Werbe- und Promotionseinschränkungen. Die «Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz» begrüsst diese Entwicklung. Das Ziel Kinder und Jugendliche umfassend vor dem Einstieg in den Tabakkonsum zu schützen, ist damit allerdings noch nicht erreicht.

 

Der Ständerat will eine Kurskorrektur machen: Noch 2016 sprach sich die kleine Kammer auf Empfehlung der Gesundheitskommission gegen einen Entwurf zum Tabakproduktegesetz aus, welcher die Werbung, Promotion und das Sponsoring für Tabakwaren stark einschränken wollte. Nun folgt der Rat dem Vorschlag der Kommission, doch einige Einschränkungen im Gesetz aufzunehmen. Insbesondere will er die Tabakwerbung in Print- und Onlinemedien untersagen, ebenso die Abgabe von Gratismustern und die Abgabe von Werbegeschenken. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz unterstützt diese Massnahmen, bedauert jedoch, dass der Ständerat lediglich partiellen Einschränkungen zugestimmt hat. So sollen beispielsweise Werbemails und Rabattaktionen erlaubt bleiben. Ebenso soll das Sponsoring durch Tabakfirmen in den meisten Fällen weiterhin möglich bleiben. Die Allianz bedauert, dass ein Antrag von Ständerat Hans Stöckli zu einer weitergehenden Einschränkung der Tabakwerbung abgelehnt wurde.

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz ist eine Initiative der Krebsliga Schweiz, der Lungenliga Schweiz, der Schweizerischen Herzstiftung, von Sucht Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Bis heute haben sich 127 Organisationen der Allianz angeschlossen.

 

Im Namen der unterzeichnenden Organisationen

Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz

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