Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern soll unter Denkmalschutz gestellt werden

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zentralbibliothek luzern

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Luzern (ots) – Das Gebäude der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern ZHB soll ins Kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen werden. Im schriftlichen Entscheid sind als wichtigste Gründe der erhebliche künstlerische, historische und wissenschaftliche Wert der ZHB angeführt. Dem Entscheid ist eine umfassende Interessenabwägung vorausgegangen.

„Infolge des erheblichen künstlerischen, historischen und wissenschaftlichen Wertes der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern sowie der Zustimmung der Standortgemeinde ist die Zentral- und Hochschulbibliothek in das kantonale Denkmalverzeichnis einzutragen.“ Diesen Entscheid, der gleichbedeutend ist mit der Unterschutzstellung der ZHB, hat die Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern, Dr. Karin Pauleweit, gefällt. Angesichts des vertrags- und baurechtlich beschränkten Potentials für eine optimierte Nutzung des Grundstücks in der Stadt Luzern wiege „das mehrfach ausgewiesene und unbestrittene fachliche Interesse an einem Schutz des Gebäudes schwerer“.

Der Entscheid, das Gebäude der ZHB ins kantonale Denkmalverzeichnis aufzunehmen, beruht auf einem Antrag der Denkmalkommission des Kantons Luzern vom Februar 2012. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

Kantonsrat verlangt Neubau

Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens hatten sich zuvor sowohl der Kanton Luzern als Eigentümer als auch die Stadt Luzern als Standortgemeinde zur beabsichtigten Unterschutzstellung äussern können. Die Dienststelle Immobilien als Eigentümervertreterin anerkannte den baulichen und städtebaulichen Wert des Gebäudes der ZHB, die „die Diskussion einer Unterschutzstellung rechtfertigen“, verwies jedoch in ihrer Stellungnahme auf den Beschluss des Kantonsrates vom 6. November 2012, mit dem die Motion Andrea Gmür-Schönenberger über die Integration des Kantonsgerichts in einem Neubau der Zentral- und Hochschulbibliothek (M 219) erheblich erklärt wurde. Damit beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat, am heutigen Standort der ZHB einen Neubau zu realisieren, in welchem neben der Bibliothek auch das Kantonsgericht Platz finden soll.

Die Dienststelle Immobilien führte aus, dass der Kantonsrat mit diesem Beschluss die Vorteile eines Neubaus gegenüber dem Erhalt und der Sanierung des heutigen ZHB-Gebäudes höher gewichtet und damit auch implizit die Unterschutzstellung verneint habe. Aus diesem Grund sei das Gebäude nicht in das kantonale Denkmalverzeichnis aufzunehmen.

Stadt Luzern für Unterschutzstellung

Der Stadtrat von Luzern als Vertreter der Standortgemeinde hatte hingegen dargelegt, dass in seinen Augen die Zentral- und Hochschulbibliothek Teil eines aussergewöhnlichen, für die Stadt Luzern einmaligen städtebaulichen Ensembles und von hohem denkmalpflegerischem und architektonischem Wert sei. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2012 befürwortete der Stadtrat die Aufnahme in das Kantonale Denkmalverzeichnis.

In den Erwägungen zum Unterschutzstellungsentscheid nimmt die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur ausführlich Bezug auf die Sachlage. Sie verweist unter anderem auf den geltenden Vertrag zwischen Stadt und Kanton Luzern sowie die baurechtliche Situation, die nur eine bescheidene Optimierung der Grundstücksnutzung im Sinne einer grösseren Nutzfläche zulassen. Es bestehen derzeit keine konkreten baulichen Alternativen zur Sanierung des ZHB-Gebäudes, die im Rahmen der bestehenden vertraglichen Grundlagen und der Vorgaben des Zonenplanes realisiert werden könnten. Eine Machbarkeitsstudie, die das mögliche Bauvolumen nach den heute geltenden Baulinien prüft, kommt zu dem Ergebnis, dass die „räumlichen Bedürfnisse für das geplante Kantonsgericht von rund 7000m2 mit einem Neubau bei weitem nicht erfüllt werden“. Gleichzeitig lehnt die Stadt Luzern eine maximale Ausnutzung des Volumens „insbesondere auch betreffend die Höhe“ ab.

Die Tatsache, dass das ZHB-Gebäude bis heute nicht in das kantonale Denkmalverzeichnis aufgenommen wurde, entspricht der Praxis, wonach Gebäude in kantonalem Besitz in der Regel nicht unter Denkmalschutz gestellt werden, solange ihre Existenz nicht gefährdet ist oder in Zweifel gezogen wird.

Architektur der ZHB

Die Zentral- und Hochschulbibliothek gilt als Meisterwerk des bedeutenden Luzerner Architekten Otto Dreyer (1897-1972). Dreyer arbeitete nach dem Studium bei Armin Meili, bevor er ein eigenes Büro eröffnete. Sein architektonisches Werk umfasst zahlreiche Kirchen und Kapellen, darunter befindet sich die Kirche St. Josef im Maihof in Luzern. Gemeinsam mit der Schulanlage Felsberg gehört die Zentral- und Hochschulbibliothek zu den bedeutendsten öffentlichen Profanbauten der Spätmoderne in der Stadt Luzern. Die Zentral- und Hochschulbibliothek verfügt über eine für die Bauzeit fortschrittliche Konzeption. Die Integration der Ausleihe in den Katalogsaal der ZHB gilt aus funktionstypologischer Sicht als wegweisend für die weitere Entwicklung des schweizerischen Bibliotheksbaus. Diese Aufhebung der strikten Dreiteilung in Benutzerräume, Personalräume und Magazin nimmt Neuerungen vorweg, die sich erst in den 1960er-Jahren durchsetzen.

Hinweis für die Medien

Bildungs- und Kulturdirektor Reto Wyss ist in diesem Verfahren Beschwerdeinstanz. Daher wird er sich gegenüber den Medien zu dieser Angelegenheit nicht äussern.

Die Planung der ZHB-Zukunft dient dem Schwerpunkt „Innovations- und Wissenstransfer“ gemäss der Luzerner Kantonsstrategie.

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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