Zufällig mitgehörte Gespräche Schweizer Presserat; Stellungnahme 76/2012 (http://presserat.ch/_76_2012_htm)

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Interlaken (ots) – Parteien X. c. «Der Sonntag» / «Solothurner Zeitung»

Thema: Lauterkeit der Recherche

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Zufällig mitgehörte Gespräche

Dürfen Zeitungen private Gespräche verwerten, die von ihren eigenen JournalistInnen oder von Dritten zufällig mitgehört werden? Nur eingeschränkt, sagt der Presserat. Medien dürfen nicht alless, was Journalisten im öffentlichen Raum mitbekommen, medial auswerten. Handelt es sich aber um öffentliche Personen und ist der Gesprächsinhalt von öffentlicher Relevanz, ist die Publikation zulässig. Sowohl «Der Sonntag» wie die «Solothurner Zeitung» benutzten Informationen, die in einem Zugsabteil aufgeschnappt wurden, um ihre Polit-Klatschspalten zu füllen. Sie haben aber keine unlauteren Methoden benutzt, denn wer in einem Zug mit anderen Passagieren zufällig Gespräche anhört, betreibt weder verdeckte Recherchen noch muss er sich als Journalist vorstellen. Zudem ging es in den Gesprächen nicht um reine Privatangelegenheiten, sondern um für die Öffentlichkeit relevante Inhalte.

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Über Leonard Wüst

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