Der Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden, wird für den Kanton Uri per 1. September 2018 verschiedene Aufsichtsaufgaben im Zivilstandswesen wahrnehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beaufsichtigung, Unterstützung und Beratung des Zivilstandsamtes Uri, das Angebot von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie diverse Supportleistungen. Der Kanton Luzern wird für die Übernahme dieser Aufgaben angemessen entschädigt. Die Justizdirektion Uri bleibt Rechtsmittelinstanz sowie Ansprech- und Auskunftsstelle für alle übrigen aufsichtsrechtlichen Anliegen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat der Regierungsrat des Kantons Luzern kürzlich genehmigt. Die Vernetzung unter den Zentralschweizer Kantonen im Bereich Zivilstandswesen ist bereits heute eng. So hat der Kanton Luzern per 1. August 2016 für den Kanton Obwalden Aufgaben als Zivilstandsinspektorat übernommen. Die Ausübung dieser Funktion erfordert ausgeprägtes Fachwissen in einem Spezialgebiet, stetige Weiterbildung und gute Vernetzung in den Fachkreisen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]